Fahrschulerlaubnis beantragen
Beschreibung
Wenn Sie selbstständig als Fahrlehrer:in tätig sein wollen oder eine Fahrschule betreiben möchten, brauchen Sie eine Fahrschulerlaubnis.
Die Fahrschulerlaubnis erteilen wir auf Antrag für die Klassen BE, A, CE und DE.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Bork | +49 6131 12-2419 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Frau Muth | +49 6131 12-3151 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Unterlagen
Unterlagen bei natürlichen Personen:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines (Vorder- und Rückseite)
- Nachweis über zweijährige, hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer:in (z.B. Bescheinigung der entsprechenden Fahrschule in Verbindung mit den entsprechenden Eintragungen im Fahrlehrerschein, Arbeitsvertrag)
- Teilnahmebescheinigung an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang bei einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder einem anderen fachlich geeigneten Träger
- Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde (hier genügt ein kurzes, formloses Schreiben)
- Maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung
- Kopie des Kauf- oder Mietvertrages für die Unterrichtsräume
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen (hier genügt ein kurzes, formloses Schreiben)
- Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge (mit Zulassungsdatum und Kennzeichen)
- Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
- Behördlicher Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Meldebehörde (nicht älter als 3 Monate)
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) der Meldebehörde (nicht älter als 3 Monate), wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt
- Gewerbeanmeldung
Zusätzliche Unterlagen bei juristischen Personen (z.B. einer GmbH):
- ein beglaubigter Auszug aus dem Handelszentralregister oder aus dem Vereinsregister
- Ausweis, Führungszeugnis, Fahrlehrerschein, Nachweis über 2-jährige, hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer:in, Teilnahmebescheinigung an fahrschulbetriebswirtschaftlichem Lehrgang usw. muss die verantwortliche Leitungsperson vorlegen.
- Sie müssen belegen, welche beruflichen Verpflichtungen die verantwortliche Leitungsperson des Ausbildungsbetriebes sonst noch zu erfüllen hat.
- Die zur Vertretung der juristischen Person berechtigten Personen müssen ein Führungszeugniss zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes beantragen.
- Sie müssen einen Nachweis über die Bestellung einer verantwortlichen Leitungsperson vorlegen.
Wenn Sie alle geforderten Unterlagen vorgelegt haben, prüft die Erlaubnisbehörde zusammen mit einer Fachberater:in vor Ort die Fahrschulräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge. Hierzu werden wir nach kurzer Zeit mit einem Terminvorschlag auf Sie zukommen.
Natürliche Personen müssen der Genehmigungsbehörde den Fahrlehrerschein nach Erhalt der Genehmigungsurkunde unverzüglich zur Eintragung vorlegen.
Gebühren
Fahrschulerlaubnis
- Erteilung einer Fahrschulerlaubnis für eine natürliche Person: 102 Euro
- Erteilung einer Fahrschulerlaubnis für eine juristische Person: 153 Euro
- Berichtigung einer Fahrschulerlaubnisurkunde: 7,70 Euro
- Erweiterung einer Fahrschulerlaubnis: 56,20 Euro
Zweigstellenerlaubnis
- Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis: 84,40 Euro
- Berichtigung einer Zweigstellenerlaubnisurkunde: 7,70 Euro
- Erweiterung einer Zweigstellenerlaubnis: 40,90 Euro
Zahlungsart
Bar / EC
Rechtsgrundlagen
- Fahrlehrergesetz (FahrlG)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
- Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (FahrlGDV)
Voraussetzungen
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Fahrschule soll sich im Stadtgebiet Mainz befinden.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Sie zur Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Es liegen keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die allgemeinen Pflichten von Fahrschulinhaber:innen (nach § 16 FahrlG) nicht erfüllen können.
Darüber hinaus müssen Sie:
- die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse(n) besitzen, für die Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen.
- mindestens zwei Jahre lang hauptberuflich im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als Fahrlehrer:in tätig gewesen sein.
- an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben.
- den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge in ausreichender Menge zur Verfügung haben.