Fahrzeugverkauf melden
Beschreibung
Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen?
Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen Käufer:innen eines Fahrzeuges ihrer Pflicht zur Außerbetriebsetzung bzw. Umschreibung des Fahrzeuges nicht nachkommen. Als Folge zahlen Verkäufer:innen weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell auch die Versicherung.
Als Verkäufer:in können Sie sich hiergegen schützen, indem Sie die nachfolgenden Informationen genau lesen, das Formular "Veräußerungsanzeige" ausfüllen und das von Käufer:in und Ihnen unterschriebene Formular an uns zurücksenden.
Der beste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an die Fahrzeugkäufer:in. Hierzu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen des Fahrzeuges.
Bitte füllen Sie die Veräußerungsanzeige selbst vollständig und leserlich aus. Kontrollieren Sie die Angaben der Käufer:innen (Name und Adresse) anhand des Ausweises, da es viele Betrüger:innen gibt. Diese kaufen Fahrzeuge unter falschem Namen und falscher Adresse. Sollte Käufer:innen keinen Ausweis vorzeigen wollen oder können, seien Sie vorsichtig.
Erfahrungsgemäß kaufen solche Betrüger:innen oft auf Automärkten. Besonders häufig treten diese Betrugsfälle bei Fahrzeugen im Wert bis 3.000 € auf.
Auch wenn Sie froh sind, Ihr Fahrzeug verkauft zu haben, kann sich diese Freude sehr schnell ins Gegenteil wandeln, wenn Sie weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell die Versicherung zahlen müssen.
Hier hilft Ihnen auch die in vielen Kaufverträgen geschlossene Vereinbarung nichts, mit der sich Käufer:innen verpflichten, das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen abzumelden bzw. umzumelden. Sollten sich Käufer:innen hieran nicht halten, können Sie lediglich auf dem privatrechtlichen Weg klagen.
Besonders problematisch ist es, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn Käufer:innen das Fahrzeug im Ausland anmelden, bekommen wir von der ausländischen Zulassungsstelle in der Regel keine Meldung. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen, um die Außerbetriebsetzung zu veranlassen. Dies ist oft sehr schwierig und zeitaufwendig.
Um diese Probleme zu Ihrer Sicherheit zu vermeiden, empfehlen wir, das Fahrzeug vor dem Verkauf außer Betrieb zu setzen.
Informationen zu Problemen nach der Fahrzeugveräußerung
Wenn Sie Ihr noch zugelassenes Fahrzeug verkauft haben und Käufer:innen der Pflicht zur Umschreibung oder Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht nachkommen, müssen Sie folgendes tun:
- Teilen Sie uns mit, an wen Sie das Fahrzeug veräußert haben (genauer Name und vollständige Adresse).
- Melden Sie den Verkauf Ihrer Kfz-Versicherung und veranlassen Sie, dass uns eine Versicherungsanzeige nach § 51 FZV übermittelt wird. Hierdurch wird von der Versicherung der Versicherungsschutz widerrufen. Diese Anzeige benötigen wir, um das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben zu lassen.
Unabhängig hiervon können Sie aber auch selbst tätig werden:
- Versuchen Sie, mit den Käufer:innen Kontakt aufzunehmen.
- Fragen Sie nach, warum die Außerbetriebsetzung bzw. Umschreibung noch nicht erfolgt ist.
- Versuchen Sie, dass die Käufer:innen Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen aushändigen, damit Sie das Fahrzeug selbst außer Betrieb setzen können. Nach der Außerbetriebsetzung können Sie dann die Zulassungsbescheinigungen Teil I zurückgeben.
Um zukünftig solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihr nächstes Fahrzeug vor der Veräußerung außer Betrieb setzen.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)