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Führerschein aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben 

Kurzbeschreibung

Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

Mitgliedstaaten der EU (Stand: 11. Juli 2025) sind:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

EWR-Staaten sind:

Island, Liechtenstein, Norwegen

Beschreibung

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

  • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
  • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten schreiben wir ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung um.

Den EU- bzw. EWR-Führerschein müssen Sie zum Zeitpunkt der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis unbedingt im Original vorlegen. Den deutschen Führerschein händigen wir nur gegen Abgabe des EU- bzw. EWR-Führerscheins aus. Diesen senden wir an den Ausstellerstaat zurück.

Grundsätzlich erkennen wir ausländische EU-Führerscheine an (nationale ausländische Führerscheine aus einem EU-Mitgliedsstaat). Hierzu beachten Sie bitte die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Führerscheines.

Eine Umschreibung eines EU-Führerscheines (auch eines ausländischen EU-Kartenführerscheines) ist erforderlich, wenn Sie die Ausstellung eines internationalen Führerscheines beantragen (z.B. für Reisen in das außereuropäische Ausland, z.B. USA)

Weitere Informationen zur Gültigkeit ausländischer Führerscheine in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Beantragung

  • Sie müssen den Antrag persönlich stellen (wegen Identifikation und Unterschrift).

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Bossog
  • Buchstabenbereich: A bis B und U
 +49 6131 12-3482  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Herr Keil
  • Buchstabenbereich: D bis G und T
 +49 6131 12-3728  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Weide
  • Buchstabenbereich: I bis L und C
 +49 6131 12-2193  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Trabert
  • Buchstabenbereich: M bis Q und V
 +49 6131 12-2634  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Lange
  • Buchstabenbereich: R bis S
 +49 6131 12-2812  mandy.langestadt.mainzde
 Frau Mayer
  • Buchstabenbereich: W bis Z und H
 +49 6131 12-2187  fuehrerscheinstellestadt.mainzde

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme), kein digitaler Code möglich!

Hinweis:
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass Sie der Meldebehörde ein digitales Passbild vorlegen müssen. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Bitte beachten Sie außerdem, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder müssen Sie daher analog, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen, bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.

  • Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis

Wir schreiben keine internationalen Führerscheine um. Sie brauchen immer einen gültigen nationalen Führerschein.

Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:

  • persönlich
    • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
    • Ausweisdokument
  • durch bevollmächtigte Person
    • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
    • Ausweisdokumente beider Personen
    • schriftliche Vollmacht

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

  • Umschreibung eines EU- bzw. EWR-Führerscheins: 37,50 Euro bis 38,30 Euro (mit Probezeit)
  • Vorläufige Fahrerlaubnis: 11,20 Euro bis 12 Euro (mit Probezeit)
  • Direktversand: 6,50 Euro

Zahlungsart

Bar/EC

Bearbeitungsdauer

ca. 6 bis 8 Wochen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz.
  • Ihren gültigen EU- bzw. EWR-Führerschein müssen Sie bei Ihrer Einreise mitbringen und uns vorlegen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Was sollte ich noch wissen

Internationale Führerscheine schreiben wir nicht um. Sie brauchen immer einen gültigen nationalen Führerschein.