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  6. Führerschein: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Führerschein der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen 

Beschreibung

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.

Sie können begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen. Den erforderlichen Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (17. Geburtstag) stellen.

Sie müssen eine Begleitperson benennen. Diese Person muss

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • ohne jegliche Unterbrechung seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis sein und
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Zugelassene Begleitpersonen tragen wir namentlich in die mitzuführende Prüfungsbescheinigung ein. Zur Vorbereitung der Begleitpersonen empfehlen wir eine Einweisung durch die Fahrschullehrkraft.

Sie müssen die Kfz-Versicherung über das begleitete Fahren informieren.

Wichtig: Die befristete Fahrberechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands.

Beantragung:

  • Sie müssen den Antrag persönlich stellen (wegen der Unterschrift und Identifikation).
  • Die Begleitpersonen müssen bei der Antragstellung nicht persönlich anwesend sein.

Nach bestandener Prüfung:

  • Die prüfende Person händigt Ihnen die "rosa" Prüfbescheinigung aus.
  • TÜV-Prüfer:innen setzen die Fahrerlaubnisbehörde über die bestandene Prüfung in Kenntnis. Anschließend beauftragen wir den Druck des Kartenführerscheins.
  • Der EU-Kartenführerschein bleibt bis zur Volljährigkeit der antragstellenden Person bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Abholung des Kartenführerscheins:

Sie können den Kartenführerschein abholen, sobald Sie volljährig sind. Sie müssen den Führerschein persönlich abholen. Bitte bringen Sie dafür folgende Unterlagen mit:

  • vorläufige "rosa" Prüfbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass im Original

Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich notwendig:

  • schriftliche Vollmacht
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Bossog
  • Buchstabenbereich: A bis B und U
 +49 6131 12-3482  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Herr Keil
  • Buchstabenbereich: D bis G und T
 +49 6131 12-3728  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Weide
  • Buchstabenbereich: I bis L und C
 +49 6131 12-2193  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Trabert
  • Buchstabenbereich: M bis Q und V
 +49 6131 12-2634  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Lange
  • Buchstabenbereich: R bis S
 +49 6131 12-2812  mandy.langestadt.mainzde
 Frau Mayer
  • Buchstabenbereich: W bis Z und H
 +49 6131 12-2187  fuehrerscheinstellestadt.mainzde

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
  • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme), kein digitaler Code möglich!

Hinweis:
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass Sie der Meldebehörde ein digitales Passbild vorlegen müssen. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Bitte beachten Sie außerdem, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder müssen Sie daher analog, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen, bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.

  • Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung

Formular, begleitetes Fahren ab 17 Jahren

  • Angabe der Begleitpersonen
  • Unterschrift der antragstellenden Person
  • Unterschrift beider gesetzlicher Vertretungen (ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, müssen Sie das nachweisen)
  • Kopie der gültigen Personalausweise der gesetzlichen Vertretungen

Formular, Anlage Begleitperson

  • für jede Begleitperson ist ein eigenes Formular erforderlich
  • Unterschrift der Begleitperson
  • Kopie des Führerscheines der Begleitperson
  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson (Bei Begleitpersonen, die nur eine Kopie des Reisepasses vorlegen und nicht im Stadtgebiet Mainz gemeldet sind, benötigen wir außerdem eine aktuelle Meldebescheinigung.)

Gebühren

Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis für Klasse B oder BE: 

  • Grundgebühr 55,40 Euro
  • mit einer Begleitperson (zzgl. 13,30 Euro) Gesamt 68,70 Euro

zusätzlich pro weitere Begleitperson: 10 Euro plus 3,30 Euro (13,30 Euro)

  • mit 2 Begleitpersonen (zzgl. 26,60 Euro), gesamt 82 Euro
  • mit 3 Begleitpersonen (zzgl. 39,90 Euro), gesamt 95,30 Euro

Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin fallen 6,50 Euro Gebühr an.

Zahlungsart

Bar/EC

Voraussetzungen

Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
    • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
    • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
  • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
    • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
    • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
    • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
    • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz.
  • Eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten ist erforderlich.
  • Die Sorgeberechtigten müssen bei der Antragstellung nicht persönlich anwesend sein.
  • Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, müssen Sie das nachweisen.