Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Führerschein: Neuerteilung beantragen 

Beschreibung

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

Beschreibung

Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen oder Sie haben freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Hinweis
Haben Sie den Führerschein dagegen im Rahmen eines zeitlich befristeten Fahrverbots (z.B. zu schnelles Fahren) abgegeben, ist kein Antrag auf Neuerteilung erforderlich. Sie erhalten den Führerschein nach Ablauf der zeitlichen Befristung "automatisch" zurück.

Beantragung

  • persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)
  • Antragsfristen
  1. Entziehung der Fahrerlaubnis: Antrag auf Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der verfügten Sperrfrist gestellt werden.
  2. Verzicht auf die Fahrerlaubnis: Antrag auf Neuerteilung kann jederzeit gestellt werden.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Mainz
  • Ablauf der festgesetzen Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Sie erhalten die Fahrerlaubnis nicht "automatisch" neu. Antragstellung ist erforderlich.
  • Nach Antragstellung prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Für die Neuerteilung gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
  • Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ist nur dann erforderlich, wenn davon ausgegangen werden muss, dass Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen.
  • Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist grundsätzlich erforderlich bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis. Bereits bei einem erstmaligen Entzug wegen Betäubungsmitteln oder wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 mg/l oder mehr wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkohol- und/oder einer Drogenproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Vorbereitungsstelle in Verbindung setzen. Zudem bieten viele medizinisch-psychologische Begutachtungsstellen kostenlose Informationsabende an. Dabei geht es darum, Ihnen das Verfahren und den Ablauf einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) näher zu bringen.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
  • augenärztliche Untersuchung
  • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

  • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
  • ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der verlorene/gestohlene Führerschein nicht von der Stadt Mainz ausgestellt wurde)

  1. Um die Ausstellung des Ersatzführerscheins zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert werden.

Klasse/n D1, D1E, D und DE

  • Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Hinweis:

Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.

Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde

  • persönlich
  1. Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  2. Ausweisdokument
  • durch Bevollmächtigte/n
  1. Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  2. Ausweisdokumente beider Personen
  3. schriftliche Vollmacht

Gebühren

Bei Antragstellung

  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: 78,40 Euro

Bei Erteilung zusätzlich

  • Neuerteilung ohne weitere Maßnahme: ab 51 Euro (= 129,40 Euro)
  • Neuerteilung mit weiteren Maßnahmen: ab 91 Euro (= 169,40 Euro)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Gebühren lediglich um die Gebühren für die Verwaltungstätigkeit handelt. Kosten für Seminare, MPU, etc. fallen gesondert bei der jeweiligen Stelle an.

Zahlungsart

Bar / EC

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)

Hinweise

Seit dem 19.1.2013 werden Kartenführerscheine nicht mehr auf Lebenszeit ausgestellt, sondern sind für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.