Führerschein: Neuerteilung beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Hinweis
Haben Sie den Führerschein im Rahmen eines zeitlich befristeten Fahrverbots (z.B. zu schnelles Fahren) abgegeben, müssen Sie keinen Antrag auf Neuerteilung stellen. Sie erhalten den Führerschein nach Ablauf der zeitlichen Befristung "automatisch" zurück.
- Entziehung der Fahrerlaubnis:
Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der verfügten Sperrfrist stellen. - Verzicht auf die Fahrerlaubnis:
Den Antrag auf Neuerteilung können Sie jederzeit stellen.
Beantragung
- persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)
- Antragsfristen beachten
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Braunshausen |
|
+49 6131 12-3364 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Schmitt |
|
+49 6131 12-2529 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Karl |
|
+49 6131 12-2421 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Maljoku |
|
+49 6131 12-3032 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme), kein digitaler Code möglich!
Hinweis:
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass Sie der Meldebehörde ein digitales Passbild vorlegen müssen. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Bitte beachten Sie außerdem, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder müssen Sie daher analog, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen, bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
- ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
-
ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der verlorene/gestohlene Führerschein nicht von der Landeshauptstadt Mainz ausgestellt wurde)
Um die Ausstellung des Ersatzführerscheins zu beschleunigen, können Sie die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch anfordern.
Klassen D1, D1E, D und DE
- Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Hinweis:
Beantragen Sie ein polizeiliches Führungszeugniss für Behörden (Belegart 0) bei der Meldebehörde. Es wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde
- persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
- durch bevollmächtigte Person
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Bei Antragstellung
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: 78,40 Euro
Bei Erteilung zusätzlich
- Neuerteilung ohne weitere Maßnahme: ab 51 Euro (= 129,40 Euro)
- Neuerteilung mit weiteren Maßnahmen: ab 91 Euro (= 169,40 Euro)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Gebühren lediglich um die Gebühren für die Verwaltungstätigkeit handelt. Kosten für Seminare, MPU, etc. fallen gesondert bei der jeweiligen Stelle an.
Zahlungsart
Bar/EC
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Seit dem 19.1.2013 stellen wir Kartenführerscheine nicht mehr auf Lebenszeit aus. Sie sind für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Sie müssen es alle 15 Jahre erneuern lassen. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Mainz
- Ablauf der festgesetzen Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis
- Sie erhalten die Fahrerlaubnis nicht "automatisch" neu. Sie müssen die Fahrerlaubnis beantragen.
- Nachdem Sie den Antrage gestellt haben, prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Für die Neuerteilung gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
- Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ist nur dann erforderlich, wenn davon ausgegangen werden muss, dass Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen.
- Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist grundsätzlich erforderlich bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis. Auch ist es erforderlich bei einem erstmaligen Entzug wegen Betäubungsmitteln. Auch bei der Entziehung wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 mg/l oder mehr fordern wir ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkohol- und/oder einer Drogenproblematik sollten Sie sich frühzeitig mit einer Vorbereitungsstelle in Verbindung setzen. Zudem bieten viele medizinisch-psychologische Begutachtungsstellen kostenlose Informationsabende an. Dabei geht es darum, Ihnen das Verfahren und den Ablauf einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) näher zu bringen.
Formulare
Internetverweise
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), Informationen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), Informationen der Bundesanstalt für Straßenwesen
- EU-Führerschein, Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
- KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde, Online-Terminvereinbarung