Führerschein: Verlängerung eines befristeten Führerscheins der Klassen C, CE, C1 oder C1E beantragen
Kurzbeschreibung
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der LKW-Klassen C, C1, CE, C1E kann die Fahrerlaubnisbehörde unter Vorlage der entsprechenden Nachweise verlängern.
Für die gewerbliche Nutzung können Sie die Verlängerung nur unter der zusätzlichen Vorlage der Nachweise über die Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation beantragen.
Die jeweilige Erteilung erfolgt befristet für 5 Jahre (gesetzliche Höchstgrenze).
Beantragung
- persönliche Vorsprache erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift)
- Den Antrag auf Verlängerung eines Führerscheins sollten Sie rechtzeitig (ca. 8 bis 10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen stellen. Sie können die Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklassen beantragen.
Hinweis: Ist die Geltungsdauer einer Klasse bereits abgelaufen, können Sie keine Verlängerung beantragen. Hierbei handelt es sich rechtlich um eine Neuerteilung ("Erteilung nach Fristablauf"). Bitte beachten Sie jedoch, dass durch den Fristablauf die Besitzstandswahrung des Erteilungsdatums der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erlischt. Des Weiteren kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden, wenn die Gültigkeit schon längere Zeit abgelaufen ist.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Bossog |
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+49 6131 12-3482 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Herr Keil |
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+49 6131 12-3728 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Mayer |
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+49 6131 12-2187 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Weide |
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+49 6131 12-2193 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Lange |
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+49 6131 12-2812 | mandy.langestadt.mainzde |
Frau Trabert |
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+49 6131 12-2634 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme), kein digitaler Code möglich!
Hinweis:
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass Sie der Meldebehörde ein digitales Passbild vorlegen müssen. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Bitte beachten Sie außerdem, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder müssen Sie daher analog, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen, bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
- ggf. Nachweis der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen zur Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:
persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
durch eine bevollmächtigte Person
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem BKrFQG
Hierzu müssen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen.
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen: 45,10 Euro
- Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: 6,50 Euro (nur eingeschränkt möglich)
Zahlungsart
Bar/EC
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
- Die Person ist im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Was sollte ich noch wissen
Formulare
- Führerschein: Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis, Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung FeV, Mustervordruck des Bundesministeriums der Justiz)
- Abholung eines Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde, Vollmacht