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Kfz: Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) beantragen 

Beschreibung

Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zugelassen wurden oder in Verkehr gekommen sind. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Oldtimer sind oft nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge, mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H", das für "historisch" steht.

Ein H-Kennzeichen ist mit verschiedenen Vorteilen für Sie verbunden, zum Beispiel:

  • Steuererleichterungen
  • Versicherungsvorteile
  • abweichende Regelungen in Umweltzonen

Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen das H-Kennzeichen zu, wenn Sie eine Zulassung für einen Oldtimer beantragen. Wenn Sie bereits ein zugelassenes Fahrzeug haben und dieses 30 Jahre alt wird, können Sie eine einfache Kennzeichenänderung beantragen.

Bei der Zulassung müssen Sie ein Gutachten für die Einstufung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person vorlegen. Im Rahmen dieses Gutachtens wird auch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.

Auch bei Oldtimern müssen Sie die Kennzeichenschilder entsprechend den rechtlichen Vorgaben anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

Das Historienkennzeichen können Sie neben der Umstellung eines zugelassenen Fahrzeuges auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragen.

Die Kombination eines Saisonkennzeichens mit einem H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge ist seit dem 1. Oktober 2017 möglich.

Für die Zulassung eines Oldtimers mit Saisonkennzeichen ist in Mainz nur folgende Kennzeichenkombination möglich:

  • MZ-B 100-999
  • MZ-F 100-999
  • MZ-G 100-999
  • MZ-I 100-999
  • MZ-O 100-999
  • MZ-Q 100-999
  • MZ-2 Buchstaben 10-99 (Bei den 2 Buchstaben muss mindestens einer der Buchstaben B, F, G, I, O oder Q sein, z.B. MZ-AB 12)

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person.
  • Erfolgt die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im Rahmen eines Zulassungsverfahrens, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
    • Fahrzeugbrief oder
    • ausländische Fahrzeugpapiere oder
    • bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, genannt Certificate of Conformity (CoC), oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Eigentumsnachweis
    • Kaufvertrag oder
    • Rechnung
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger eVB-Code)
    - nicht erforderlich, sofern lediglich eine Umstellung auf ein Oldtimerkennzeichen erfolgt
  • bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kfz-Kennzeichen
    - Neuprägung auf jeden Fall erforderlich
  • Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
    - nicht erforderlich, sofern lediglich eine Umstellung auf ein Oldtimerkennzeichen erfolgt
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)

Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich:

  • Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
  • unterschriebene Vollmachtserklärung

Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:

  • schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsurteil

Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • für im Handelsregister eingetragene Firmen
  1. Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
  2. Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
  3. Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • für freie Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte)
  1. aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes
  • für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)
  • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)

für Vereine (e.V.)

  1. Auszug aus dem Vereinsregister
  2. Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
  3. Ausweis des/der Bevollmächtigten

für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)

  1. Übersicht aller Gesellschafter/innen (Gesellschaftervertrag)
  2. Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll(von allen Gesellschaftern mit Unterschriften)
  3. Ausweis aller Gesellschafter/innen

Gebühren

  • Standardgebühr: 30,90 Euro
  • Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

Bei Vorsprache im Regelfall sofort, die Wartezeit ist abhängig vom Publikumsandrang.

Hinweise

KFZ-Zulassung nur noch mit Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

Wer ein Fahrzeug neu zulässt oder ummeldet, muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt Ulm erteilen. Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer gilt nur für das zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung.

Durch die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren müssen Sie im Regelfall bei jeder Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorlegen. Das für die Zulassungsbehörde Mainz gültige SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Abschnitt "Formulare" am Ende dieser Seite und in Papierform vor Ort.

Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für ein Fahrzeug finden Sie unter www.zoll.de. Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können Sie im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde einreichen. Dazu müssen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen.

Rückständige Gebühren bei der Zulassungsbehörde

Die Zulassung ist davon abhängig, dass Sie alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Zulassung angefallen sind, bezahlt haben. Rückständige Gebühren können Sie im Rahmen der Zulassung vor Ort begleichen.

Voraussetzungen

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:

  • Halter:in des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz.
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen. Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.
  • Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein (Die Erstzulassungsdatum ist entscheidend!).
  • Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich oder in Vertretung durch eine bevollmächtigte Person einreichen.

Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Nutzen Sie dazu bitte die Online-Terminvereinbarung (siehe hierzu Link am Ende dieser Seite).

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