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Kfz: Rotes Oldtimerkennzeichen (MZ-07...) beantragen 

Beschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der die Präsentation und Pflege historischer Fahrzeuge im Mittelpunkt steht, können Sie für Ihren Oldtimer ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung für das Fahrzeug sind nicht nötig. Auch für folgende Fälle können Sie das rote Oldtimerkennzeichen verwenden:

  • Probe- und Überführungsfahrten,
  • Werkstattbesuche und
  • Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung.

Das rote Oldtimerkennzeichen stellt somit eine Alternative zum H-Kennzeichen für die oben genannten besonderen Anlässe dar. Alltagsfahrten sind mit dem Kennzeichen nicht erlaubt.

Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer, die immer mit "07" beginnt. Das rote Oldtimerkennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Das bedeutet, Sie können mit einem Kennzeichen mehrere historische Fahrzeuge zulassen und abwechselnd fahren. Sie dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen.

Sie erhalten zusätzlich zu dem roten Oldtimerkennzeichen ein Fahrzeugscheinheft. Dieses müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen. Über alle Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtennachweisbuch führen. Sie müssen Folgendes notieren:

  • Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende,
  • die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Name, Vorname) mit Anschrift,
  • Art und der Hersteller des Fahrzeuges,
  • die Fahrgestellnummer und
  • die Fahrtstrecke.

Die Eintragungen können Sie nach den Fahrten vornehmen. Das Fahrtennachweisbuch müssen Sie nicht mitführen.

Das 07er-Oldtimerkennzeichen können wir zuverlässigen Antragsteller:innen für ein oder mehrere Oldtimerfahrzeuge zuteilen. Das Kennzeichen können Sie dann eigenverantwortlich an einem eingetragenen Oldtimer verwenden. Zusätzlich zu dem amtlich ausgestellten Fahrzeugscheinheft für rote Kennzeichen, in dem die entsprechenden Oldtimerfahrzeuge eingetragen sind, müssen Sie über die Nutzung des Kennzeichens ein Fahrtenbuch führen. Alle eingetragenen Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Sie können jedoch immer nur ein Fahrzeug "gleichzeitig" mit dem Kennzeichen fahren.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Die Anfrage beim Verkehrszentralregister über Punktestand erfolgt durch die Zulassungsbehörde.

Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:

  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person und der vollmachtgebenden Person
  • unterschriebene Vollmachtserklärung

Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • für im Handelsregister eingetragene Firmen
    • Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
    • Vollmacht der Geschäftsführung oder Prokurist:in mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
    • Ausweis der bevollmächtigten Person

  • für freie Berufe (z.B. Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen)
    • aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes

  • für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)
    • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)

  • für Vereine (e.V.)
    • Auszug aus dem Vereinsregister
    • Vollmacht der vertretenden Person mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
    • Ausweis der bevollmächtigten Person

  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
    • Ausweis aller Gesellschafter:innen

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

  • Gebühren für die Erteilung von roten Oldtimerkennzeichen: 100 Euro
  • Gebühren für die Verlängerung: 43,80 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

  • Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen und die Zuverlässigkeit gewährleistet ist, erfolgt die Zuteilung in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen.
  • Wenn Sie auf dem Antrag eine Telefonnummer vermerken, informieren wir Sie, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.

Rechtsgrundlagen

    • § 43 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
    • § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)

Hinweise

  • Um die roten Kennzeichen durchgängig nutzen zu können, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer (14 Tage vorher) unter Vorlage des Fahrtenbuches und des Fahrzeugscheinheftes schriftlich einen Antrag auf Verlängerung stellen. Eine besondere Aufforderung oder Erinnerung zum Ablauf der Gültigkeit durch die Zulassungsbehörde erfolgt nicht. Die rechtzeitige Antragstellung obliegt Ihnen selbst.
  • Sobald die Gültigkeit abgelaufen ist, müssen Sie die Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft unverzüglich an die Zulassungsbehörde aushändigen. Für die Wiedererteilung ist dann ein Neuantrag erforderlich.

Voraussetzungen

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:

  • Antragsteller:in hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
  • Die Zuverlässigkeit der Antragsteller:in muss gewährleistet sein. Die Überprüfung und Feststellung erfolgt durch die Zulassungsbehörde.
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen.
  • Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.
  • Fahrzeuge müssen vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Das Erstzulassungsdatum ist entscheidend!
  • Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO ist vorhanden.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich oder in Vertretung durch eine bevollmächtigte Person einreichen.

Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Nutzen Sie dazu bitte die Online-Terminvereinbarung (siehe hierzu Link am Ende dieser Seite).

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