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Kfz: Rotes Oldtimerkennzeichen (MZ-07...) beantragen 

Beschreibung

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in den meisten Bundesländern Besitzstandsschutz.

Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Voraussetzungen:

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.
 
Verfahrensablauf:

Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.

Die Zulassungsbehörde stellt ein Fahrzeugscheinheft für mehrere Fahrzeuge oder für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Bei einem Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen ist immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

Das 07er-Oldtimerkennzeichen kann zuverlässigen Antragstellern/innen für ein oder mehrere Oldtimerfahrzeuge zugeteilt werden. Das Kennzeichen kann dann eigenverantwortlich an einem eingetragenen Oldtimer verwendet werden. Zusätzlich zu dem amtlich ausgestellten Fahrzeugscheinheft für rote Kennzeichen, in dem die entsprechenden Oldtimerfahrzeuge eingetragen sind, ist über die Nutzung des Kennzeichens ein Fahrtenbuch zu führen. Alle eingetragenen Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Es kann jedoch immer nur ein Fahrzeug "gleichzeitig" mit dem Kennzeichen gefahren werden.

Beantragung:

  • persönlich
  • Vertretung durch Bevollmächtigte/n

Vorsprache:

  • mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)

Voraussetzungen:

  • Antragsteller/in hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in Mainz
  • Die Zuverlässigkeit des Antragstellers / der Antragstellerin muss gewährleistet sein; die Überprüfung und Feststellung erfolgt durch die Zulassungsbehörde.
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen.
  • Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.
  • Fahrzeug(e) muss/müssen vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein (Erstzulassungsdatum ist entscheidend!)
  • Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO vorhanden
     

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbriefe der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
  • Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
  • Gutachten über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:

  • Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen. 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
  • Anfrage beim Verkehrszentralregister über Punktestand erfolgt durch Zulassungsbehörde

Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich:

  • Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
  • unterschriebene Vollmachtserklärung

Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • für im Handelsregister eingetragene Firmen
  1. Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
  2. Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
  3. Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • für freie Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte)
  1. aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes
  • für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)
  1. Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
  • für Vereine (e.V.)
  1. Auszug aus dem Vereinsregister
  2. Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
  3. Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
  1. Übersicht aller Gesellschafter/innen (Gesellschaftervertrag)
  2. Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll(von allen Gesellschaftern mit Unterschriften)
  3. Ausweis aller Gesellschafter/innen

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Zusätzlich fallen die Kosten für die Kennzeichenschilder an.

  • Gebühren für die Erteilung von roten Oldtimerkennzeichen: 100,00 Euro
  • Gebühren für die Verlängerung: 43,80 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

  • Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen und die Zuverlässigkeit gewährleistet ist, erfolgt die Zuteilung in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen.
  • Wenn der/die Antragsteller/in auf dem Antrag eine Telefonnummer vermerkt, informieren wir ihn/sie, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.

Rechtsgrundlagen

  • § 43 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
  • § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)

Hinweise

  • Um die roten Kennzeichen durchgängig nutzen zu können, ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer (14 Tage vorher) unter Vorlage des Fahrtenbuches und des Fahrzeugscheinheftes schriftlich ein Antrag auf Verlängerung zu stellen. Eine besondere Aufforderung oder Erinnerung zum Ablauf der Gültigkeit durch die Zulassungsbehörde erfolgt nicht. Die rechtzeitige Antragstellung obliegt dem/der Antragsteller/in.
  • Sobald die Gültigkeit abgelaufen ist, sind die Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft unverzüglich an die Zulassungsbehörde auszuhändigen. Für die Wiedererteilung ist dann ein Neuantrag erforderlich.