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Johannisnacht: Künstlermarkt, Standplatz beantragen 

Beschreibung

Der Künstlermarkt findet jährlich anlässlich der Johannisnacht am Rheinufer statt.

Er steht bildenden Künstler:innen offen, die selbstgefertigte und künstlerische Unikate fertigen, ausstellen und anbieten. Es sind alle künstlerischen Techniken zugelassen.
Des Weiteren sind Handelnde zulässig, welche kunsthandwerklich gefertigte Waren anbieten. 
Unzulässig sind gewerblich gefertigte Massenwaren.


Ansprechpartner für die Vergabe von Standplätzen für den Volksfestbereich ist das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, Messen und Märkte.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2284
Telefon
+49 173 6214423
Telefax
+49 6131 12-2363
E-Mail
kuenstlermarkt@stadt.mainz.de

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Maximilan Peters  +49 6131 12-2284  marktverwaltungstadt.mainzde

Unterlagen

Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung sollte die folgenden Mindestangaben enthalten:

  • Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail)
  • Sortimentsaufstellung
  • Standgröße
  • mindestens zwei aussagekräftige Fotos von Stand und Sortiment

Bitte beachten Sie das dazugehörige Bewerbungsformular.

Gebühren

Die Standgebühren können Sie bei der Marktverwaltung erfragen.

Bearbeitungsdauer

Für fristgerecht eingereichte Bewerbungen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach Abschluss der gesamten Planung für die Veranstaltung erhalten Sie umgehend eine Rückmeldung von uns.

Fristen

Die Bewerbungsfrist ist der 31. August für die Veranstaltung im Folgejahr.

Rechtsgrundlagen

Satzung für Märkte und Volksfeste der Stadtverwaltung Mainz in der jeweils gültigen Fassung.