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Weihnachtsmarkt 

Beschreibung

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Aktueller Hinweis: 
Der Bewerber:innenaufruf für die Weihnachtsmärkte 2024 bis 2026 ist beendet.
***

Der Weihnachtsmarkt in Mainz findet jährlich statt:

  • auf dem Höfchen, dem Markt und dem Liebfrauenplatz
  • vom Donnerstag vor dem 1. Advent
  • bis zum 23. Dezember des jeweiligen Jahres

Öffnungszeiten des Mainzer Weihnachtsmarktes:

  • Sonntag bis Donnerstag: 11 bis 20.30 Uhr
  • Freitag und Samstag: 11 bis 21 Uhr

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3440
Telefax
+49 6131 12-2363
E-Mail
marktverwaltungstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr.

Aktuelle Information: 
Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Die 3G-Regelung entfällt ab sofort. Die Corona-Regeln vor Ort stehen unter dem Punkt "Corona-Informationen".

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Unterlagen

Die Stadtverwaltung Mainz vergibt die Stände auf dem Weihnachtsmarkt im Rahmen von speziellen Bewerber:innenaufrufen für jeweils drei Jahre.

Bewerbungen können Sie nur gemäß den Vorgaben der speziellen Bewerber:innenaufrufe zu den dort genannten Details und Fristen einreichen.

Gebühren

Die Standgebühren richten sich nach dem Gebührenverzeichnis zur Satzung für Märkte und Volksfeste. Sie können sie bei der Marktverwaltung erfragen. Der Antrag ist gebührenfrei.

Fristen

Der Bewerber:innenaufruf für die Weihnachtsmärkte 2024 bis 2026 wurde am 22. Dezember 2023 veröffentlicht und endete am 6. Februar 2024. Die Bewerbungen mussten innerhalb dieser Frist eingegangen sein.

Spätere Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.

Rechtsgrundlagen

Satzung für Märkte und Volksfeste der Landeshauptstadt Mainz

Hinweise

Es besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung. Aus der Nichtdurchführung einer Veranstaltung können keine Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche, gegen die Landeshauptstadt Mainz abgeleitet werden (§ 14 Abs. 5 Satzung für Märkte und Volksfeste).