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Wochenmarkt 

Beschreibung

In der Landeshauptstadt Mainz findet der Hauptmarkt regulär auf den Domplätzen Höfchen, Markt und Liebfrauenplatz statt. Hier finden Besucher:innen alles, was ein "Grünmarkt" bieten kann. Ergänzend finden in vielen Mainzer Stadtteilen kleinere Märkte statt.

Der Hauptmarkt findet jeden Dienstag, Freitag und Samstag zwischen 7 Uhr und 14 Uhr statt.

Standvergabe

Wenn Sie mit einem Stand am Markt teilnehmen möchten, müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen. Nutzen Sie dazu bitte das zur Verfügung stehende Bewerbungsformular.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3440
Telefax
+49 6131 12-2363
E-Mail
marktverwaltungstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr.

Aktuelle Information: 
Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Die 3G-Regelung entfällt ab sofort. Die Corona-Regeln vor Ort stehen unter dem Punkt "Corona-Informationen".

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Unterlagen

Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung sollte die folgenden Mindestangaben enthalten:

  • Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail)
  • Sortimentsaufstellung und aussagekräftige Fotos (mindestens zwei)

Bitte beachten Sie das dazugehörige Bewerbungsformular.

Gebühren

Eine Auskunft über die Höhe der Standgebühren erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung erhalten Sie nachdem die gesamte Planung für die Wochenmärkte erfolgt ist.

Fristen

Bewerbungsfrist ist der 11. November für die Wochenmärkte des Folgejahres.

Rechtsgrundlagen

Satzung für Märkte und Volksfeste der Landeshauptstadt Mainz