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Leichenpass 

Beschreibung

Für die Überführung einer verstorbenen Person durch ein Bestattungsinstitut ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

Dieser wird durch die Örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes, in Mainz zum Beispiel die Friedhofsverwaltung des Wirtschaftsbetriebs Mainz, ausgestellt.

Adresse

Besucheranschrift

Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen Rechts
Industriestraße 70
55120 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Damit wir uns persönlich für Sie Zeit nehmen können, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 06131 - 97 15 326.

Erreichbarkeit

Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses
  • Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil), zusätzlich eine Freigabe der Staatsanwaltschaft, sofern die Todesursache auf der Todesbescheinigung als „ungeklärt“ angegeben wurde
  • Sterbeurkunde oder Zurückstellung des Sterbefalls durch das Standesamt Mainz
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes Mainz, sofern auf der Todesbescheinigung eine Infektionsgefahr vermerkt wurde
  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person (sofern vorhanden)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fachkraft für Bestattungen

Gebühren

25 Euro

Zahlungsart

Bar

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung erfolgt sofort bei Vorsprache innerhalb der Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung, sofern alle Erfordernisse erfüllt sind.

Rechtsgrundlagen

Internationales Abkommen über Leichenbeförderung vom 10.02.1937.

Hinweise

Der Leichenpass muss innerhalb der Bestattungsfrist von zehn Tagen beantragt und die verstorbene Person innerhalb dieser Frist ausgeführt werden.

Bei einer Fristüberschreitung kann bei der Örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes eine Fristverlängerung beantragt werden.