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Übertragung von Nutzungsrechten - Wahlgrab 

Beschreibung

Das Recht zur Nutzung einer Grabstätte auf den Mainzer Friedhöfen kann an Dritte abgegeben werden. Dafür muss es sich bei der Grabstätte um ein sogenanntes Wahlgrab handeln, dessen Nutzung über die gesetzlich vorgeschrieben Ruhezeit hinweg verlängerbar ist.

Die Übertragung eines bestehenden Nutzungsrechtes an eine dritte Person ist möglich, sofern die nutzungsberechtigte Person den Anspruch abtritt.

Nach der Vorlage der Abtretungserklärung muss die Rechtsnachfolge einen Antrag auf Umschreibung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung einreichen. Die Kontaktdaten der Friedhofsverwaltung finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsbetriebes.

Nach Genehmigung des Antrages erhält die Rechtsnachfolge einen Graberwerbsnachweis sowie einen Bescheid über die Verwaltungsgebühren.

Ist bis zum Ableben der nutzungsberechtigten Person keine Übertragung des Nutzungsrechtes erfolgt oder wurde seitens des Nutzungsberechtigten kein Nutzungsnachfolger schriftlich bei der Friedhofsverwaltung benannt, sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge anspruchsberechtigt:

  1. der überlebende Ehegatte oder die Ehegattin bzw. der eingetragene Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
  2. die Kinder
  3. die Enkelkinder
  4. die Eltern
  5. die Geschwister
  6. die nicht unter a) bis e) fallenden Personen in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Mütter und Väter, beispielsweise Nichten, Neffen, Cousinen oder Cousins.

Wichtiger Hinweis: Nur eine Person kann die Rechtsnachfolge antreten.

Adresse

Besucheranschrift

Industriestraße 70
55120 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Jochen Theuer  +49 6131 9715-325  jochen.theuerstadt.mainzde

Unterlagen

Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.
Bestätigung der Nutzungsnachfolge (das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsbetriebes).

Gebühren

35 Euro

Zahlungsart

Per Gebührenbescheid.

Der Gebührenbescheid ist nach Bekanntgabe / Zustellung innerhalb eines Monats zu begleichen.

Bearbeitungsdauer

Acht bis zehn Werktage

Rechtsgrundlagen

  • Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (BestG)
  • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes 
    (DVO Bestattungsgesetz)
  • Friedhofssatzung des Wirtschaftsbetriebs Mainz
  • Friedhofsgebührensatzung des Wirtschaftsbetriebes Mainz