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Erweiterung Carsharing

Ein räumlich dicht ausgebautes Netz an Carsharing-Stationen, an denen rund um die Uhr die eine ausreichende Anzahl an Fahrzeugen zur Verfügung stehen, sind Grundvorrausetzungen für ein attraktives Carsharing-Angebot, welches den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit gibt, auf einen privaten Pkw zu verzichten.

Die Landeshauptstadt Mainz hat im Rahmen des Masterplan M³ "Green City Mainz" den Ausbau von Carsharing in Mainz um 350 zusätzliche Fahrzeuge beschlossen. Diese sollen, aufgrund nur begrenzt verfügbarer privater Stellplatzflächen und einer besseren Sichtbarkeit, zukünftig auch im öffentlichen Straßenraum angeboten werden. Die Gesetzesgrundlage hierfür bildet das 2017 auf Bundesebene in Kraft getretene Carsharinggesetz. Dessen Inhalte werden im ersten Quartal 2020 in das rheinland-pfälzische Straßengesetz übernommen, womit auch die Landeshauptstadt Mainz die Möglichkeit hat, Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum anzubieten. Die Carsharing-Stellplätze werden im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens, entsprechend den Vorgaben des Carsharinggesetzes, an einen oder mehrere Anbieter als Sondernutzung gegen eine Gebühr vergeben.

Im ersten Schritt werden im Jahr 2020 50 Carsharing-Stellplätze verteilt auf 25 Stationen verge-ben. Die makroskopische Auswahl der zukünftigen Carsharing-Standorte orientiert sich an zwei verschiedenen Zieldefinitionen. Zum einen soll in allen Mainzer Stadtteilen mindestens eine Carsharing-Station verfügbar sein, damit auch die Bewohnerinnen und Bewohner der weniger zentral gelegenen Vororte die Möglichkeit haben, von Carsharing zu profitieren.

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