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Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Die EU Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist ein 2006 gestartetes öffentliches Bekenntnis von Kommunen und Regionen, die Gleichstellung in Politik, Verwaltung und Gesellschaft zu fördern. 2022 wurde der Text mit neuen Artikeln überabeitet.

Kommunen, die die Charta unterzeichnen, verpflichten sich zu konkreten Aktionsplänen, finanzieren Gleichstellungsmaßnahmen und messen ihren Fortschritt. Damit Gleichberechtigung vor Ort nicht nur Wort bleibt, sondern gelebte Praxis wird.

Am 20. Februar 2008 fasste der Mainzer Stadtrat einstimmig den Beschluss, sich der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene anzuschließen. Durch Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich eine Kommune, einen auf zwei Jahre angelegten Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen. Die Charta gliedert sich in drei Abschnitte: - Teil I enthält Grundsätze zur Gleichstellung von Frauen und Männern. - Teil II behandelt die Aufstellung eines kommunalen Gleichstellungsaktionsplanes. - Teil III konkretisiert in 30 Artikeln die Bereiche kommunalen Handelns, in denen die Gleichstellung gefördert werden soll.

EU-Charta Mainz

Dritter Gleichstellungsaktionsplan

In einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung des Ausschusses für Frauenfragen erarbeitet, wurde der Dritte Gleichstellungsaktionsplan in der Stadtratssitzung vom 18. November 2020 verabschiedet. Am 6. Oktober 2020 hatte bereits der Ausschuss für Frauenfragen der Vorlage zugestimmt, am 11. November 2020 war dieser Dritte Plan im Rahmen der Europäischen Charta Thema im Haupt- und Personalausschuss und am 18. November 2020 lag der Plan für die Jahre 2021 bis 2023 dem Mainzer Stadtrat zur Beschlussfassung vor. Zwei Jahre haben nun alle Beteiligten Zeit, die Maßnahmen umzusetzen.


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