Informationen zum Ganztagsförderungsgesetz
Allgemeines
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ist am 11. Oktober 2021 in Kraft getreten. Es gilt für alle Grundschulkinder der ersten Klasse ab dem 1. August 2026.
- Der Rechtsanspruch wird jedes Jahr um eine Klassenstufe erweitert, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung haben.
- Das umfasst acht Stunden von Montag bis Freitag in der Schul- und Ferienzeit. Die Unterrichtszeit zählt dazu.
- Die Anmeldung ist freiwillig.
- Es gibt ein Mittagessensangebot.
- Das Land kann Schließzeiten von bis zu vier Ferienwochen festlegen.
- Der Rechtsanspruch soll alle Kinder der Grundschule in ihrer Entwicklung fördern. So soll jeder die gleichen Chancen haben. Außerdem soll er die Betreuungslücke zwischen KiTa und Schule schließen.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Umsetzung:
- Modell 1:
Ganztagsangebote der Schule stehen an erster Stelle, zum Beispiel die Ganztagsschule in Angebotsform (GTSA). Hierbei handelt es sich um ein kostenfreies Angebot. Auch eine Betreuende Grundschule (BGS) unter der Trägerschaft eines Fördervereins (zum Beispiel Elterninitiative oder andere) ist denkbar, jedoch kostenpflichtig.
- Modell 2:
Wenn es keine Ganztagsangebote der Schule gibt, dann wird die Stadt Mainz ein Angebot am Nachmittag machen. Das wird von einem Träger der Jugendhilfe durchgeführt und ist kostenpflichtig.
Hinweis:
Da schulische Angebote Vorrang haben, schauen Sie sich gerne zuerst die Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung auf der Homepage des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz an.
FAQ (Stand 27.03.2025)
1. Was ist Ganztagsförderung?
Die Ganztagsförderung ist ein ergänzendes Bildungsangebot, das Grundschüler:innen eine Förderung im Sinne ihrer Persönlichkeitsentwicklung am Nachmittag bietet.
2. Welches Ziel verfolgt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung?
Der Rechtsanspruch sorgt dafür, dass alle Kinder der Grundschule gefördert werden. Dadurch soll jede:r die gleichen Chancen haben. Außerdem soll die Betreuungslücke geschlossen werden, die entsteht, wenn Kinder eingeschult werden.
3. Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für mein Kind?
Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besucht, hat es einen Anspruch auf einen Ganztagsförderungsplatz. Wenn Ihr Kind die zweite bis vierte Klasse besucht, hat es keinen Rechtsanspruch. Die Stadt Mainz plant, dass ein Träger der Jugendhilfe oder die Betreuende Grundschule die Schüler:innen der höheren Klassenstufen aufnimmt. An einer Lösung wird derzeit gearbeitet.
4. Wo findet die Nachmittagsförderung statt?
Die Betreuung findet in der Schule statt (zum Beispiel in den Klassen- und Betreuungsräumen, auf dem Schulhof und in der Turnhalle der Schule).
5. Was passiert an einer Halbtagsschule, wenn mein Kind nachmittags betreut werden soll?
An allen Mainzer Halbtagsschulen wird es ab 2026/2027 für Erstklässler:innen ein rechtsanspruchserfüllendes schulisches Angebot oder ein Angebot der Ganztagsförderung geben. Die Ganztagsförderung findet Montag bis Freitag ab Unterrichtsende bis 16:00 Uhr statt. Der Freitag ist hierbei optional buchbar.
Die Inanspruchnahme der Ganztagsförderung ist freiwillig, die Teilnahme (nach Anmeldung für das Schuljahr) jedoch verpflichtend (siehe Schaubild). Die Nachmittagsförderung ist kostenpflichtig (siehe Frage 10).
6. Welche Aktivitäten finden nach dem Unterricht statt?
Beispiel für einen Tagesablauf der Ganztagsförderung:
- Nach Unterrichtsende gibt es Mittagessen.
- Danach ist Zeit die Hausaufgaben zu erledigen.
- Ab ca. 14:00 Uhr ist Zeit für kulturelle, kreative und sportliche Angebote, freies Spielen und Entspannungsphasen. Hier steht die sozial-emotionale Persönlichkeitsentwicklung der Kinder im Mittelpunkt. Dabei werden die Kinder durch pädagogisches Fachpersonal unterstützt.
7. Was passiert an einer Ganztagsschule? Wie wird der Freitag an einer Ganztagsschule (in Angebotsform) geregelt?
Auch Schüler:innen einer Ganztagsschule haben Anspruch auf Ganztagsförderung von Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr. Die Ganztagsschule deckt den Rechtsanspruch von Montag bis Donnerstag ab. Wenn der Bedarf für eine Betreuung am Freitagsnachmittag besteht, wird auch hier ein Angebot der Betreuenden Grundschule oder eines Trägers der Jugendhilfe eingerichtet.
8. Gibt es ein Mittagessen für mein Kind?
Ja, es wird ein kostenpflichtiges Mittagessen geben.
9. Welcher Ort ist für das Mittagessen vorgesehen?
Das Mittagessen soll in der Mensa gegessen werden. An den Halbtagsschulen ohne Mensen arbeitet die Stadt Mainz aktuell an der Fertigstellung von Interimsmensen (als Übergangslösung). Die Mensen, welche sich im Bau befinden, werden fertiggestellt.
10. Mit welchen Kosten muss ich für die Nachmittagsförderung rechnen?
Der Betrag lässt sich derzeit nicht genau bestimmen und wird noch ermittelt.
Wie auch bei den Hortbeiträgen, werden die Kosten der Ganztagsförderung sozial gestaffelt.
11. Wann und wo kann ich mein Kind anmelden?
Die Stadt Mainz erarbeitet derzeit ein zentrales städtisches Anmeldesystem. Die Anmeldung zum Angebot der Jugendhilfe für die Erstklässler:innen 2026/2027 wird Anfang 2026 freigeschaltet.
12. Welches Personal wird für das Ganztagsförderangebot eingesetzt?
Die Anforderungen an das Personal hängen von dem Rechtskreis ab, in dem sich das Ganztagsangebot befindet.
- In Ganztagsschulen und Betreuenden Grundschulen gilt das Schulgesetz (SchulG RLP). Daher ist das Bildungsministerium dort für das Personal verantwortlich (Modell 1).
- Für Ganztagsangebote, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe organisiert werden, gilt das Fachkräftegebot (SGB VIII). Das bedeutet, dass hier pädagogisch geschulte Mitarbeiter:innen arbeiten (Modell 2).
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13. Gibt es Vorgaben, wie viele Kinder pro Betreuer:in betreut werden dürfen?
Eine Orientierung bieten die aktuellen Hinweise zur Einrichtung einer Betreuenden Grundschule. Hier sind bei Fachkräften 1 zu maximal 25 und bei Nicht-Fachkräften 1 zu maximal 20 vorgegeben. In der Ganztagsförderung der Jugendhilfe gilt das Fachkräftegebot. Der Schlüssel wird aktuell berechnet.
14. Gibt es spezielle Angebote für Kinder mit besonderen Bedarfen?
Alle Angebote der Ganztagsförderung sind inklusiv gestaltet.
15. Gibt es die Möglichkeit mein Kind während der Nachmittagsförderung zu fördern, wenn es besondere Schwierigkeiten in bestimmten Fächern hat?
Die Ganztagsförderung ist keine unterrichtsbezogene Förderung oder Nachhilfe.
16. Bleiben Horte weiterhin als Betreuungsangebot bestehen?
Ja, diese Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden so lange fortgesetzt, wie sie gebraucht werden.
17. Werden die Angebote der Betreuenden Grundschule geschlossen?
Wenn eine Betreuende Grundschule den Rechtsanspruch erfüllt, kann sie bestehen bleiben (Modell 1).
Wenn die Betreuende Grundschule den Rechtsanspruch nicht erfüllt, wird dort ein Angebot der Jugendhilfe eingerichtet, das den Schüler:innen der ersten Klasse einen Platz bietet (Modell 2).
Wenn der Träger der Jugendhilfe nur den Erstklässler:innen ein Ganztagsförderangebot machen kann, dann gibt es die Möglichkeit, dass eine Betreuende Grundschule die Übergangszeit von 2026/2027 bis 2029/2030 mitgestaltet.
18. Können lokale Vereine bei der Nachmittagsförderung mithelfen und Angebote machen?
Es ist gut, wenn der Träger der Jugendhilfe am Schulstandort mit Vereinen aus dem Stadtteil zusammenarbeitet. Dann gibt es ein abwechslungsreiches Angebot. Dafür muss es feste Regeln geben, zum Beispiel wie viele Kinder angemeldet sind und wann die AG stattfindet. Dann können Träger der Jugendhilfe mit einem Verein zusammenarbeiten. Die Stadt Mainz arbeitet daran, diese Zusammenarbeit möglich zu machen.
19. Was geschieht in den Schulferien mit der Förderung?
Der Rechtsanspruch gilt auch für die Ferien. Das Landesrecht kann aber festlegen, dass Betreuungsangebote in den Schulferien bis zu vier Wochen geschlossen bleiben dürfen. Das Bildungsministerium prüft gerade, ob es das macht.
Die Ergebnisse einer Elternbefragung in Mainz werden gerade ausgewertet. Darin geht es auch um den Bedarf an Ferienbetreuung. Die Ergebnisse sind die Grundlage für die weiteren Planungen. Die Stadt Mainz arbeitet auch für die Ferien mit Trägern der Jugendhilfe zusammen, die Ferienbetreuungsangebote anbieten werden.
Hier downloaden: Rechtsanspruchserfüllende Nachmittagsangebote ab 2026 in Mainz (Schaubild)
Schaubild zum Download
Weitere Downloads
- Ortsbeirat Mombach - Anfrage: Ganztagsangebot an Mombacher Grundschulen, 2025 PDF-Datei, 96,84 KB
- Ortsbeirat Mombach - Antwort auf Anfrage: Ganztagsangebot an Mombacher Grundschulen, 2025 PDF-Datei, 112,64 KB
- AG Kindertagesförderung - Beschlussvorlage: Sachstandsbericht Umsetzung GaFöG, 2025 PDF-Datei, 171,17 KB
- AG Kindertagesförderung - Präsentation: Sachstandsbericht Umsetzung GaFöG, 2025 PDF-Datei, 259,12 KB
- AG Kindertagesförderung - Beschlussvorlage: Ergebnisse Elternbefragung, 2025 PDF-Datei, 140,58 KB
- AG Kindertagesförderung - Präsentation: Ergebnisse Elternbefragung, 2025 PDF-Datei, 166,62 KB
- Ortsbeirat HaMü - Anfrage: Stand Vorbereitungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches an Münchfeldschule, 2024 PDF-Datei, 199,27 KB
- Ortsbeirat HaMü - Anhang zur Anfrage: Stand Vorbereitungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches an Münchfeldschule, 2024 PDF-Datei, 221,77 KB
- Ortsbeirat HaMü - Antwort auf Anfrage: Stand Vorbereitungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches an Münchfeldschule, 2024 PDF-Datei, 161,89 KB
- JHA - Bildung und Besetzung AG Kindertagesförderung, 2024 PDF-Datei, 153,37 KB
- Stadtrat - Anfrage: Betreuende Grundschule, 2024 PDF-Datei, 264,51 KB
- Stadtrat - Antwort auf Anfrage: Betreuende Grundschule, 2024 PDF-Datei, 134,78 KB
- Stadtrat - Grundsatzbeschluss, 2024 PDF-Datei, 407,39 KB
- JHA und Schulträgerausschuss - Präsentation: Grundsatzbeschluss, 2024 PDF-Datei, 195,36 KB
- Stadtrat - Anfrage: Rechtsanspruch Ganztagsschule, 2024 PDF-Datei, 392,88 KB
- Stadtrat - Antwort auf Anfrage: Rechtsanspruch Ganztagsschule, 2024 PDF-Datei, 70,07 KB
- Stadtrat - Beschlussvorlage: Ganztagsangebote an Mainzer Grundschulen, 2023 PDF-Datei, 163,68 KB
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