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Staßenbahn in Mainz (Bild: Volker Öhl)
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Feinstaubplakette

Feinstaubplakette
Feinstaubplakette© Fotolia

Nur mit Feinstaubplakette in die Umweltzonen

Die Landeshauptstadt Mainz führte die Umweltzone zum 1. Februar 2013 ein. Seitdem ist die grüne Feinstaubplakette Pflicht und muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein. Über 50 Städte in Deutschland haben bereits Umweltzonen eingeführt, zuletzt die Städte Siegen und Offenbach.

Feinstaubplakette online bestellen

Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet die Feinstaubplakette bundesweit über das Internet an. Dabei ist es unerheblich, in welcher deutschen Stadt das Auto zugelassen ist. Die Plakette kostet etwa 6 Euro und wird per Post zugestellt. Die Bezahlung erfolgt online durch Lastschrift oder Kreditkarte. Kann eine beantragte Plakette nicht erteilt werden, erfolgt die Mitteilung über die Ablehnung per E-Mail oder schriftlich per Post.

Bei der Online-Bestellung der Feinstaubplakette kooperieren die Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz mit der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Online-Bestellung der Feinstaubplakette ist über das angebotene Formular auch für Adressen außerhalb des Stuttgarter Stadtgebietes möglich.

Feinstaubplakette bei Zulassungsstelle in Mainz erhältlich

In Mainz ist die Plakette bei der Kfz-Zulassungsstelle, Elly-Beinhorn-Straße 16, 55129 Mainz erhältlich. Der Fahrzeugschein muss dafür vorgelegt werden. Die Gebühr beträgt 6,60 Euro.

Weitere Ausgabestellen der Umweltplaketten in Mainz

  • DEKRA
  • TÜV-Prüfstellen in Mainz-Gonsenheim, An der Krimm 23 und in Mainz-Hechtsheim, Robert-Bosch Straße 27
  • alle für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen

Wer bekommt welche Feinstaubplakette

Durch die Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge werden diese in vier Schadstoffgruppen (und sechs Abgasnormen) eingeteilt. Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 werden verschiedenfarbige Plaketten verwendet. Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette.

Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß - etwa Dieselfahrzeuge nach EURO 1 – Abgasnorm oder ohne Euronorm und Otto-Pkw ohne geregelten Katalysator – erhalten keine Plakette und dürfen somit nicht in die Umweltzonen fahren.

Für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor gibt es nach der Kennzeichnungsverordnung nur zwei Einstufungen: Schadstoffklasse 1 (keine Plakette) für Fahrzeuge, die keinen geregelten Katalysator haben, und Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) für alle anderen "Benziner", die einen geregelten Katalysator haben.

Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor erhalten eine rote Plakette, wenn sie die Euro-2-Abgasnorm einhalten und eine gelbe Plakette, wenn sie die Euro-3-Abgasnorm einhalten. Ab Euro 4 erhalten Diesel die grüne Plakette.

Bei Einbau eines Partikelfilters erhält auch ein Dieselfahrzeug mit der Euro-3-Norm eine grüne Plakette, sofern die Partikelemission ausreichend vermindert wird.

Wer ohne Plakette in einer Umweltzone erwischt wird, muss 80,00 Euro Bußgeld zuzüglich Verwaltungsgebühr zahlen.