Informationen zur Gewerbesteuer
Grundlage der Gewerbesteuer
Der Gewerbeertrag des Unternehmens bildet die Grundlage der Besteuerung. Das ist der nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes oder des Körperschaftssteuergesetzes vom Steuerzahler erklärte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der um bestimmte Beträge vermehrt und vermindert wird. Ab dem Erhebungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe vom steuerpflichtigen Gewinn abziehbar.
Allerdings ergibt sich für einzelgewerbetreibende Personen und Personengesellschaften durch die Heranziehung zur Gewerbesteuer eine Ermäßigung der Einkommenssteuer nach § 35 Einkommmenssteuergesetz.
Höhe der Gewerbesteuer
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Dieser wird durch die Multiplikation des Gewerbeertrags mit einer Steuermesszahl (in der Regel 3,5 %) ermittelt. Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag vom Finanzamt aufgeteilt.
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbetrags bzw. des Zerlegungsanteils mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben.
Der Hebesatz bei der Stadt Mainz beträgt 460 Punkte. Er wird vom Stadtrat festgesetzt.
Zuständigkeiten
Für die Festsetzung des Messbetrags ist Ihr Finanzamt zuständig. Sollte die Berechnung des Messbetrags fehlerhaft sin, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Finanzbehörde.
Die Gemeinde errechnet aus Messbetrag und Hebesatz die Gewerbesteuer und erhebt diese dann.
Kontakt
Manfred Wenz
Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131 12-2341
E-Mail manfred.wenzstadt.mainzde
Jana Dietz
Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
Telefon: 06131 12-3680
E-Mail jana.dietzstadt.mainzde
