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Gestaltungshandbuch - Leitfaden zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen im Einkaufszentrum Mainz-Lerchenberg

Zum Zwecke der Attraktivierung und Modernisierung der bestehenden Bebauung wurde ein Gestaltungshandbuch zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen im Einkaufszentrum Mainz-Lerchenberg erarbeitet, welches zukünftig bei der Sanierung von Fassaden herangezogen werden soll. Dieses wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 20.07.2022 beschlossen. Der besondere noch aus der Entstehungszeit vorherrschende Charakter, soll durch die Vorgaben des Gestaltungshandbuches auch zukünftig beibehalten werden.

Die Attraktivitätssteigerung der Einkaufspassage soll einen Beitrag leisten, die lokale Nahversorgung zu stärken sowie langfristig zu sichern. Durch die Schaffung attraktiver Aufenthaltsbereiche, sollen zukünftig Begegnung und Austausch gefördert werden. Das Gestaltungshandbuch hat zum Ziel, die Sanierung und Aufwertung des Einkaufszentrums zu steuern. Somit soll die räumliche Wirkung und Einheit des Einkaufszentrums wiederhergestellt und gestärkt werden. Vorhandene Gestaltungsmängel sollen im Rahmen von Erneuerungs- oder Umbaumaßnahmen im Sinne des Gestaltungshandbuches beseitigt werden. Der Gebäudebestand ist zu erhalten und zu pflegen.

Bei dem Gestaltungshandbuch handelt es sich um ein informelles Planungsinstrument und somit nicht um eine Satzung. Das Handbuch dient als unverbindliche Richtlinie. Das Gestaltungshandbuch soll zusammen mit einer Instandsetzungsrichtlinie und der Förderung privater Investitionen durch das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt – Sozialer Zusammenhalt" die Bereitschaft privater Eigentümer:innen zur Investition in den Bestand anstoßen und den privaten Bauherr:innen einen Handlungsrahmen aufzeigen.

Um einen Anreiz für die dortigen Anlieger:innen zu bieten, zeitnah in die Instandsetzung der Fassaden zu investieren, wurden hierzu innerhalb des Förderprogramms "Soziale Stadt – Sozialer Zusammenhalt" (Regionalfenster Lerchenberg) Fördermittel bereitgestellt, welche zur Förderung privater Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Gebäudefassaden auf Grundlage des Gestaltungshandbuches genutzt werden sollen.

Als Grundlage für diese Förderung wurde eine Instandsetzungsrichtlinie erarbeitet, in welcher die Voraussetzungen und Fristen geregelt werden. Alle für die Fassadenförderung relevanten Informationen und Anträge stehen auf der Homepage der Sozialen Stadt unter folgendem Link zum Download bereit: