Liegenschaftsvermessung beantragen
Zu den Liegenschaftsvermessungen gehören beispielsweise Teilungsvermessungen, Grenzbestimmungen und Gebäudeeinmessungen. Oftmals werden diese auch als Katastervermessungen bezeichnet.
Für die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen auf privaten Grundstücken in Mainz sind das Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieur:innen (ÖbVI) in Rheinland-Pfalz zuständig.
Die Abteilung Vermessung und Geoinformation des Bauamtes ist zuständig, wenn es sich um Liegenschaftsvermessungen auf kommunalen Grundstücken handelt. Ebenfalls bei Liegenschaftsvermessungen im Zuge von Grundstücksverkäufen beziehungsweise -ankäufen unter Beteiligung der Stadt Mainz oder stadteigener Gesellschaften.
Kontakt
Adresse
- Telefon
- +49 6131 12-3060
- Telefax
- +49 6131 12-3367
- bauamt-geoinformationstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Erreichbarkeit
Haltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93