Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Staßenbahn in Mainz (Bild: Volker Öhl)
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Leben & Arbeit
  2. Mobilität und Verkehr
  3. Planfeststellungsverfahren Straßenbahnwendeschleife Hechtsheim

Planfeststellungsverfahren Straßenbahnwendeschleife Hechtsheim

Auslegung von Unterlagen im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben für den Bau der Betriebsanlagen für Straßenbahnen im Rahmen der Erneuerung und Erweiterung der Straßenbahnwendeschleife Hechtsheim am Bürgerhaus in der Landeshauptstadt Mainz gemäß § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) hat für das o. a. Bauvorhaben beim LBM als zuständige Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Mainz beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 14.10.2025 festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht.
Näheres zu Art und Umfang der beantragten Maßnahme, deren Auswirkungen, den Möglichkeiten Einwendungen gegen die Maßnahme zu erheben sowie den relevanten Fristen finden Sie in der nachfolgenden Bekanntmachung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM).
Die Planunterlagen werden auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (nachfolgender Link) unter „aktuelle Planfeststellungsverfahren“, dort bei „Straßenbahnen“ veröffentlicht.