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Beigeordneter Dr. Eckart Lensch: Einkünfte und Abführungen

In der folgenden Darstellung ist aufgelistet, wie sich für Dr. Eckart Lensch das durchschnittliche zu versteuernde monatliche Einkommen als Beigeordneter im Jahr 2022 zusammensetzt.

Besoldung

Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.

Der Beigeordnete ist in Besoldungsgruppe B5 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 9.907,46 Euro.

Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.

Der Beigeordnete Dr. Eckart Lensch erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 174,86 Euro.

Sonstige Einkünfte

Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt

Im Kalenderjahr 2022 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt des Beigeordneten zuzurechnen sind:

Tätigkeit Vergütung/
Aufwands-
entschädigung
Sitzungsgeld
Wohnbau Mainz GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates 500,00 Euro 500,00 Euro
in.Betrieb gGmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates 0,00 Euro 0,00 Euro
Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates 0,00 Euro 40,00 Euro
Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen gGmbH (gpe), stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates 0,00 Euro 0,00 Euro
abzuführen insgesamt 500,00 Euro 540,00 Euro

Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.

Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.