Beigeordneter Volker Hans: Einkünfte und Abführungen
Aufwandsentschädigung
Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.
Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten keine Besoldung und kein Grundgehalt. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung nach der Kommunal-Besoldungsverordnung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist in der Hauptsatzung der Stadt Mainz festgelegt.
Der ehrenamtliche Beigeordnete Volker Hans erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 3.403,00 Euro.
Sonstige Einkünfte
Für Ehrenbeamt:innen gilt die Verpflichtung zur Veröffentlichung nur, soweit die erzielten Vergütungen aufgrund der Ausübung von Ehrenämtern den Betrag von 4.000,00 Euro übersteigt.
Die Vergütung der ausgeführten Ehrenämter übersteigen den Betrag von 4.000,00 Euro nicht.