Pressemeldung
Bewohner:innen in zwei Untersuchungsgebieten der Mainzer Innenstadt werden um Mitwirkung gebeten
Haushaltsbefragung zum sozialen Erhaltungsrecht (Milieuschutz)
(rap) Um die Bewohner:innen vor Verdrängungsprozessen zu schützen, prüft die Landeshauptstadt Mainz gegenwärtig, ob in zwei Gebieten der Mainzer Innenstadt eine soziale Erhaltungssatzung („Milieuschutzsatzung“) erlassen werden kann. Ziel einer sozialen Erhaltungssatzung ist die sozial verträgliche und behutsame Umsetzung von Modernisierungen, um die nachbarschaftliche Stabilität zu sichern und damit negative städtebauliche Folgen zu vermeiden.
Die beiden Untersuchungsgebiete Neustadt/Altstadt-Nord sowie Altstadt-Süd waren zuvor in einer vorbereitenden Untersuchung („Grobscreening“) in ausgewählten Gebieten der Mainzer Neustadt, Altstadt und Oberstadt ermittelt worden.
Um den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung rechtssicher zu prüfen, ist eine repräsentative Haushaltsbefragung erforderlich. Diese Haushaltsbefragung wird vom 20. Januar bis zum 16. Februar 2025 durchgeführt. Durch die Teilnahme möglichst vieler Bewohner:innen sollen Informationen zur Wohn- und Lebenssituation ermittelt werden. Mit der Untersuchung hat die Landeshauptstadt Mainz die „Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG)“ aus Berlin beauftragt.
In diesem Zuge erhalten 10.000 zufällig ausgewählte Haushalte aus den beiden Untersuchungsgebieten Mitte Januar einen Fragebogen, der schriftlich oder online ausgefüllt werden kann. Die entsprechende Webseite und ein Zugangscode sind auf dem Fragebogen zu finden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die Angaben werden anonymisiert.
Mit der Befragung werden
haushaltsbezogene Daten (zum Beispiel Haushaltsgröße, Wohndauer und Wohnzufriedenheit),
wohnungsbezogene Informationen (zum Beispiel Wohnungsgröße, Ausstattung und Miethöhe) und
nachbarschaftsbezogene Aspekte (zum Beispiel die Nutzung von sozialen Einrichtungen sowie das nachbarschaftliche Zusammenleben) erhoben.
Die Landeshauptstadt Mainz bietet am Dienstag, 11. Februar 2025 mit der Landesweiten Planungsgesellschaft mbH zudem eine Informationsveranstaltung für Bürger:innen von 19.00 bis 20.30 Uhr im Großen Saal des Wolfgang-Capito-Hauses (Gartenfeldstraße 13-15, 55118 Mainz) an.
Der Einlass beginnt um 18.30 Uhr.
Die beiden Untersuchungsgebiete Neustadt/Altstadt-Nord sowie Altstadt-Süd waren zuvor in einer vorbereitenden Untersuchung („Grobscreening“) in ausgewählten Gebieten der Mainzer Neustadt, Altstadt und Oberstadt ermittelt worden.
Um den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung rechtssicher zu prüfen, ist eine repräsentative Haushaltsbefragung erforderlich. Diese Haushaltsbefragung wird vom 20. Januar bis zum 16. Februar 2025 durchgeführt. Durch die Teilnahme möglichst vieler Bewohner:innen sollen Informationen zur Wohn- und Lebenssituation ermittelt werden. Mit der Untersuchung hat die Landeshauptstadt Mainz die „Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG)“ aus Berlin beauftragt.
In diesem Zuge erhalten 10.000 zufällig ausgewählte Haushalte aus den beiden Untersuchungsgebieten Mitte Januar einen Fragebogen, der schriftlich oder online ausgefüllt werden kann. Die entsprechende Webseite und ein Zugangscode sind auf dem Fragebogen zu finden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die Angaben werden anonymisiert.
Mit der Befragung werden
haushaltsbezogene Daten (zum Beispiel Haushaltsgröße, Wohndauer und Wohnzufriedenheit),
wohnungsbezogene Informationen (zum Beispiel Wohnungsgröße, Ausstattung und Miethöhe) und
nachbarschaftsbezogene Aspekte (zum Beispiel die Nutzung von sozialen Einrichtungen sowie das nachbarschaftliche Zusammenleben) erhoben.
Die Landeshauptstadt Mainz bietet am Dienstag, 11. Februar 2025 mit der Landesweiten Planungsgesellschaft mbH zudem eine Informationsveranstaltung für Bürger:innen von 19.00 bis 20.30 Uhr im Großen Saal des Wolfgang-Capito-Hauses (Gartenfeldstraße 13-15, 55118 Mainz) an.
Der Einlass beginnt um 18.30 Uhr.
Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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