Informationen der Landeshauptstadt Mainz zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Informationen zur Wahl
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschlands erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wahlbenachrichtigung
Jede wahlberechtigte Person erhält bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe ihres Wahlraums. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Bürgeramt, Briefwahlbüro, Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46, 55116 Mainz oder ruft ab 3. Februar 2025 unter der Telefonnummer 12-1500 an.
Wählerverzeichnis
Sofern eine Einsichtsberechtigung nachgewiesen wird, kann das Wählerverzeichnis des eigenen Stimmbezirks in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 im Briefwahlbüro zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag und Mittwoch, 8 Uhr - 18 Uhr
Dienstag und Donnerstag, 8 Uhr - 16 Uhr
Freitag, 8 Uhr - 13 Uhr.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder
- durch Briefwahl teilnehmen.
Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 42. Tag vor der Wahl: 12. Januar 2025.
Wie wird gewählt?
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen; eine Stimme für die Wahl des Abgeordneten seines Wahlkreises und eine Stimme für die Wahl einer Landesliste.
Wo wird gewählt?
Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am 23. Februar 2025 von 8 Uhr bis 18 Uhr möglich.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet. Die Nummer Ihres Stimmbezirkes und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sind ebenfalls aufgedruckt.
Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Auf Verlangen hat sich die Wählerin bzw. der Wähler auszuweisen. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Briefwahl, Briefwahlbüro, Briefwahlunterlagen beantragen
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl im Briefwahlbüro der Stadt Mainz abgeben oder sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen.
Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Merkblatt, Stimmzettel sowie Umschlägen) können ab sofort beantragt werden:
- per Post: Stadtverwaltung Mainz, Wahlbüro, 55115 Mainz
- per E-Mail: briefwahlbuerostadt.mainzde
- per Internet: mainz.de (ab 1. Februar 2025 mit diesem Link möglich)
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.
Ein formloser Antrag ist ebenso möglich.
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte in einem frankierten Umschlag an das Wahlbüro.
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt nicht vor Anfang Februar, da vorher noch keine Stimmzettel vorliegen.
Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.
Das Briefwahlbüro befindet sich ab 10. Februar 2025 im Stadthaus Große Bleiche 46, Briefwahlbüro, Erdgeschoss, 55116 Mainz, und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag und Mittwoch 8 Uhr- 18 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8 Uhr - 16 Uhr
Freitag 8 Uhr - 13 Uhr
Am Freitag, dem 21. Februar 2025, ist das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet.
Bei persönlicher Beantragung bitte Wahlbenachrichtigung und gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!
Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, verlorengegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Kontakt
Für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Wahlen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter den Rufnummern 12-2965, 12-3838 oder 12-3016 zur Verfügung. Das Briefwahlbüro ist unter der Rufnummer 12-1500 zu den angegebenen Öffnungszeiten zu erreichen.