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Stadtratswahlen

In dieser Rubrik können Sie sich über die Ergebnisse der Stadtratswahlen ab 1994 informieren. Das Kommunalwahlrecht in Rheinland-Pfalz wurde seit Kriegsende mehrmals verändert. Die weitreichendste Änderung erfolgte 1989 mit Einführung des Verhältniswahlrechts mit offenen Listen. Hierbei wurde die Zahl der dem Wähler und der Wählerin zur Verfügung stehenden Stimmen an die Anzahl der Ratsmitglieder angeglichen. So konnte jeder Wähler und jede Wählerin bei der Wahl 1989 insgesamt 589 und nach der Erhöhung der Anzahl der Ratsmitglieder zur Wahl 1994 maximal 60 Stimmen vergeben.

Der Wähler und die Wählerin haben nun die Möglichkeit mehrere Stimmen (maximal 3) auf einen Bewerber oder eine Bewerberin zu konzentrieren. Dies nennt man in der Fachsprache "Kumulieren". Und/oder der Wähler und die Wählerin können ihre Stimmen auf Bewerber und Bewerberinnen verschiedener Listen verteilen. Das nennt man "Panaschieren".