Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Beurkundungswesen (51.02.03)
Beschreibung
Die Mitarbeiter:innen der Amtsvormundschaften kümmern sich um die Erziehung und Versorgung von Kindern, wenn deren Eltern dies nicht mehr oder nur teilweise können oder dürfen. Dies kann passieren, wenn z.B. der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist, die Mutter minderjährig ist oder den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde.
Im Team Beistandschaften und Beurkundungswesen werden folgende Aufgaben bearbeitet:
Beistandschaften: Ein Antrag auf Beistandschaft kann gestellt werden, wenn die Vaterschaft festgestellt werden soll und/oder Unterhaltsansprüche geltend zu machen sind.
Betreuungsunterhalt: Beratung zu dieser Unterhaltsleistung für allein erziehendende Elternteile. Dieser wird gezahlt, wenn sich die Eltern eines gemeinsamen Kindes getrennt haben und der erziehende Elternteil aufgrund der Betreuung nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.
Beurkundungen: Kostenlose Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen der Mutter, gemeinsamen Sorgeerklärungen, Verpflichtungen zur Unterhaltsleistung, wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
Sorgeerklärung: Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts für ein Kind von nicht verheirateten Eltern.
Unterhalt: Die Mitarbeiter:innen beraten in Unterhaltsfragen sowie bei der Geltendmachung von Unterhalt.
Vaterschaftsfeststellung: Beratung und Durchführung der Vaterschaftsfeststellung
Leitung
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Postanschrift
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- +49 6131 12-2767
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- ehrenamtliche.vormundschaftenstadt.mainzde
Öffnungszeiten
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