Baulastantrag
Beschreibung
Baulasten können im Einzelfall im Zuge von Baugenehmigungsverfahren erforderlich sein, um Genehmigungshindernisse zu überwinden.
Zu der Notwendigkeit einer Baulast, ihrem Inhalt sowie den erforderlichen Unterlagen ist es sinnvoll, zunächst ein Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern für die Baugenehmigungsverfahren und auch die Baulasteneintragung zu führen.
Beantragung:
- schriftlich (Vordruck, siehe "Formulare/Links")
Bitte beachten Sie:
Die reine Antragstellung bewirkt nicht die Eintragung einer Baulast. Diese erfolgt erst in einem zweiten Schritt nach Unterzeichnung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung durch den/die Eigentümer an Amtsstelle.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Natter | Baulastenverfahren, Schornsteinfegerangelegenheiten | +49 6131 12-4114 |
Herr Wilke | Baulastenverfahren, Schornsteinfegerangelegenheiten | +49 6131 12-3091 |
Frau Kuhn | Baulastenverfahren, Rechtsangelegenheiten Abt. Bauaufsicht | +49 6131 12-4099 |
Unterlagen
Hinweise zu den notwendigen Unterlagen und Kriterien der Antragstellung finden Sie als Anlage im Downloadformular.
Gebühren
Die Gebühren werden auf Grundlage einer Verordnung des Landes (Besonderes Gebührenverzeichnis) berechnet.
Rechtsgrundlagen
- § 86 Landesbauordnung (LBauO)
Der Gesetztestext sowie weitere bauordnungsrechtlich relevante Regelungen stehen auf der Interseite des Finanzministeriums zur Verfügung.