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Denkmalschutz/Anzeige von Instandsetzungen 

Beschreibung

Anzeige von Instandsetzungen an Kulturdenkmälern (§ 13 Abs. 4 DSchG)

Der Erhalt und Pflege eines Kulturdenkmals wird im Denkmalschutzgesetz (DSchG) geregelt.
Die Instandsetzung eines Kulturdenkmals ist nach § 13 Abs. 4 DSchG der unteren Denkmalpflegebehörde anzuzeigen.

Dies kann
- telefonisch
- per E-Mail oder
- schriftlich über das Formular (Download) erfolgen.

Für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Mainz, das Bauamt, Abt. Denkmalpflege, zuständig.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

nicht erforderlich

Gebühren

nicht erforderlich