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Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung 

Beschreibung

Das Bauamt stellt katastertechnisch Flurstücksgrenzen und Grenzpunkten in der Örtlichkeit fest und wieder her.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Grenzfeststellung und die Grenzwiederherstellung durch das Bauamt der Stadtverwaltung Mainz ist, dass die Landeshauptstadt Mainz, die städtischen Eigenbetriebe oder die stadtnahen Gesellschaften als Grundstückseigentümer der unmittelbar von der Vermessung betroffenen Flurstücke oder als Eigentümer der direkt benachbarten Flurstücke beteiligt sind.

Bei ausschließlich privaten Beteiligten liegt die Zuständigkeit bei den Katasterämtern oder den öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Fr: 9.00 - 13.00 Uhr

Aktuelles:

Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Gebühren

nach entsprechender Landesverordnung

Rechtsgrundlagen

Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)