Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Liegenschaftsvermessung 

Beschreibung

Das Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und –ingenieure sind für Liegenschaftsvermessungen, auch Katastervermessungen genannt, zuständig. Dazu gehören beispielsweise Teilungsvermessungen, Gebäudeeinmessungen, Grenzfeststellungen und Grundstücksteilungen.

Sie erreichen das Vermessungs- und Katasteramt unter:

Telefon: 06731/494-0
E-Mail: vermka-rhnvermkv.rlpde

Sofern es sich um Liegenschaftsvermessungen auf kommunalen Grundstücken oder bei Grundstücksverkäufen bzw. -ankäufen unter Beteiligung der Landeshauptstadt Mainz oder stadteigener Gesellschaften handelt, ist das Sachgebiet Bodenordnung und Liegenschaftsvermessung der Abteilung Vermessung und Geoinformation im Bauamt zuständig.

Mehr Informationen finden Sie auf dem Merkblatt "Gebäudeeinmessungspflicht".

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Fr: 9.00 - 13.00 Uhr

Aktuelles:

Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Nadine Lickteig Liegenschaftsvermessung  +49 6131 12-2665  Nadine.Lickteigstadt.mainzde

Gebühren

Die Gebühren berechnen sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (GebVermGAO).

Rechtsgrundlagen

Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)