Neuordnung benachbarter Grundstücke (Vereinfachte Umlegung) beantragen
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Das Verfahren leiten der Vorsitz des Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Mainz oder auf Antrag die Grundstückseigentümer:innen ein.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 13 Uhr
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Peter Henschel | Sachgebietsleitung, Geschäftsstellenleiter des Umlegungsausschusses | +49 6131 12-3101 | umlegungsstellestadt.mainzde |
| Frau Andrea Carl | – | +49 6131 12-3102 | umlegungsstellestadt.mainzde |
| Frau Gabriele Menzler | – | +49 6131 12-3177 | umlegungsstellestadt.mainzde |
| Herr Ralph Liedtke | – | +49 6131 12-3377 | umlegungsstellestadt.mainzde |
Gebühren
Je nach Verfahren gemäß der jeweils aktuellen Gebührenordnung des Landes Rheinland-Pfalz übernehmen Antragsteller:innen die Verfahrenskosten.
