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Vereinfachte Umlegung 

Beschreibung

Eine vereinfachte Umlegung umfasst die Neuordnung von benachbarten Grundstücken mit dem Ziel der Bebauungsmöglichkeit. Das Verfahren wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Mainz, oder auf Antrag einer Grundstückseigentümerin oder eines Grundstückseigentümers eingeleitet.

Voraussetzungen

Zulässigkeit nach Baugesetzbuch (BauGB), z.B. Beseitigung baurechtswidriger Zustände.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie persönlich vorsprechen möchten.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

nicht erforderlich

Gebühren

Je nach Verfahren, Antragstellerinnen oder Antragsteller übernehmen die Verfahrenskosten.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Hinweise

Verfahrenseinleitung durch den Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, evtl. auf Antrag der Grundstückseigentümer/Innen.

Antragsteller/Innen übernehmen Verfahrenskosten.