Überträge von Aufenthaltstiteln (neuer Pass)
Beschreibung
Hat man einen neuen Pass erhalten, aber einen noch gültigen Aufenthaltstitel wird der Aufenthaltstitel übertragen.
Seit dem 01.09.2011 ersetzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) das bisherige Klebeetikett im Pass.
Anmerkung
Für die Aufnahme des Antrags können Sie während der Öffnungszeiten im Servicepoint der Abteilung Ausländerangelegenheiten, nach vorheriger Terminvereinbarung, vorsprechen.
Beantragung
- Die Vorsprache soll 4-6 Wochen vor Ablauf des Passes erfolgen
- Die persönliche Vorsprache ist ab dem 6. Lebensjahr notwendig
- Die Abgabe der Fingerabdrücke erfolgt vor Ort
- Es ist keine Beantragung durch einen Bevollmächtigten möglich
bei Minderjährigen zwischen 10 und 16 Jahren
- Antragsteller unterschreibt den Antrag persönlich
- Die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter ist notwendig
Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und im Anschluss wieder an die Ausländerbehörde gesendet.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Servicepoint - Abteilung Ausländerangelegenheiten | Allgemeine Anlaufstelle | +49 6131 12-3370 | auslaenderbehoerdestadt.mainzde |
Frau Hoth | Servicepoint | +49 6131 12-3591 | auslaenderbehoerdestadt.mainzde |
Frau Niebuhr | Servicepoint | +49 6131 12-3370 | auslaenderbehoerdestadt.mainzde |
Frau Verley | Servicepoint | +49 6131 12-3370 | auslaenderbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
Beantragung:
- Vorlage des Passes
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- ggf. aktueller Bescheid über Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
Abholung:
- persönliche Vorsprache
oder
- durch Bevollmächtigten
Abholung durch einen Bevollmächtigten:
- schriftliche Vollmacht (Vordruck)
- originale Ausweisdokumente beider Personen
Zahlungsart
Kartenzahlung bevorzugt
Hinweise
- die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre dort eingetragene Gültigkeit bis längstens zum 31.08.2021
Gültigkeit
- richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltserlaubnis
- bei unbefristeten Aufenthaltstiteln höchstens 10 Jahre
- grundsätzlich muss spätestens nach 10 Jahren ein neuer eAT ausgestellt werden