Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Allgemeine Zuständigkeit
Allgemeine AnlaufstelleBeschreibung
Öffnungszeiten:
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Aufgabengebiet:
- allgemeine ausländerrechtliche Auskunft
- Beratung/Hilfestellung bei Antragsstellung
- Beratung/Hilfestellung zu Aufenthaltstiteln
- Beratung/Hilfestellung zu Anträgen auf erteilung einer Arbeitserlaubnis
- Bescheinigungen
- Schülersammellisten
- Überträge
- Verlustanzeigen
- Verlängerung von Besuchs- und Krankenvisa
- Zuständigkeitsfragen
Organisationen
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 172
- Telefon
- +49 6131 12-3370
- Telefax
- +49 6131 12-3084
- buergeramtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelle Änderungen:
Alle Publikumsbereiche der Stadtverwaltung Mainz bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Termine können nur in begründeten Fällen nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten des Servicepoints der Abteilung Ausländerangelegenheiten:
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Keine vorherige Terminabsprache nötig!
Vorsprachen bei den Sachbearbeitern nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch, per E-Mail an auslaenderbehoerde@stadt.mainz.de, online oder per Post).
Vorsprachen können nur unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Bitte beachten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen:
- Einlass ins Dienstgebäude nur mit Mund-Nase-Bedeckung;
- Einlass nur mit Termin;
- ein Nachweis der Terminvereinbarung ist
mitzuführen; - Einlass erst 5 Minuten vor der vereinbarten Zeit.
Erreichbarkeit
Zuständigkeiten
Dienstleistung | Bereich |
---|---|
Servicepoint - Abteilung Ausländerangelegenheiten | Allgemeine Anlaufstelle |
Überträge von Aufenthaltstiteln (neuer Pass) | Allgemeine Anlaufstelle |