Einbürgerung für heimatlose Ausländer:innen beantragen
Beschreibung
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
- Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern; zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
-
Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
- sich frei in der EU bewegen,
- in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
- außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.
Heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer sind Sie,
- wenn Sie staatenlos sind oder
-
wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen und
- Ihre Heimat im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg verlassen mussten und
- sich am 30.06.1950 im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder Berlin (West) rechtmäßig und gewöhnlich aufhielten.
Den gleichen Status haben Sie auch, wenn Sie Kind einer heimatlosen Ausländerin oder eines heimatlosen Ausländers sind und sich am 01.01.1991 in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig und gewöhnlich aufhielten.
Ihre Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen Kinder werden auf Antrag miteingebürgert, auch wenn diese noch nicht so lange in Deutschland leben wie Sie.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Um Ihre Einbürgerung zu beantragen, können Sie entweder den Antrag online stellen oder Sie schicken uns den Quick-Check, welcher dem Online-Antrag vorgeschaltet ist per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerungstadt.mainzde.
Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an Frau Sjawie vom Bundesprojekt www.passtgenau-bzi.de/ wenden. Schreiben Sie einfach eine
E-Mail an: sjawiebzi-bundesintegrationsratde.
Telefonische Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell: Bitte beachten Sie, dass die Online-Terminvereinbarung nicht mehr zur Verfügung steht. Sie erhalten einen Termin nach Eingang des Online-Antrags bzw. nach Übersendung des Quick-Checks durch die Sachbearbeiter:innen. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kommt es derzeit zu langen Wartezeiten.
Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an das Beratungsnetzwerk passt[t]genau wenden:
Zum Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte (pass[t]genau)
Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten im Eingangsbereich des Stadthauses Lauteren-Flügel.
Telefonische Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Agadad |
|
+49 6131 12-3934 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Besli |
|
+49 6131 12-3890 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Lapenta |
|
+49 6131 12-4169 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Mascia |
|
+49 6131 12-3529 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Pfeiffer | – | +49 6131 12-3528 | einbuergerungstadt.mainzde |
Unterlagen
- Antrag auf Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer
- gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge, für Staatenlose oder für Ausländer
-
Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- weitere Unterlagen können im Einzelfall hinzukommen
- Einbürgerungsantrag
Den Einbürgerungsantrag schicken wir Ihnen zu. Zur Antragsabgabe bringen Sie den Antrag ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben, wieder mit. - Passfoto/Passbild
- Lebenslauf
Den Lebenslauf können Sie sowohl per Hand schreiben als auch am PC erstellen. Er sollte einen kompletten schulischen und beruflichen Werdegang enthalten. Sollten Sie sich in einem Verein oder einer Organisation ehrenamtlich betätigen, nehmen Sie dies bitte auf, wenn Sie besondere Integrationsleistungen geltend machen wollen. - Geburtsurkunde / Geburtsregisterauszug
Wenn Sie in Deutschland geboren wurden, benötigen wir eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate). Um diese zu erhalten, können Sie den Online-Service des Standesamtes nutzen.
Sind Sie in einer anderen deutschen Stadt geboren, besorgen Sie sich den Geburtsregisterauszug bitte bei der dort zuständigen Behörde.
Sollten Sie im Ausland geboren sein und daher nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, müssen Sie eines der folgenden Identitätsnachweise vorlegen:
Internationale Geburtsurkunde oder
Originalurkunde des Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung einer anerkannten und vereidigten Übersetzer:in - Weitere Urkunden
Sind Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet müssen Sie weitere Nachweise vorlegen. Ebenso wenn Sie Kinder haben. Zu diesen Nachweisen gehören z. B. Eheurkunden oder Geburtsurkunden der Kinder. Welche Unterlagen wir genau für die Bearbeitung benötigen, erfahren Sie bei einer persönlichen oder telefonischen Beratung vor der Antragstellung. - Nachweis der Deutschkenntnisse
Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie entweder durch den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule plus, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen ein Deutsch-Zertifikat mit mind. dem Niveau B1 vor. Das Deutsch-Zertifikat muss von einem anerkannten Telc (The European Language Certificates)-Träger, zum Beispiel der Volkshochschule Mainz, ausgestellt worden sein. - Nachweise der staatsbürgerlichen Kenntnisse
Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse weisen Sie grundsätzlich entweder durch den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule plus, Gymnasium oder Gesamtschule) oder den erfolgreichen Abschluss eines deutschen Studiums der Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften oder für das Lehramt nach.
Haben Sie keinen dieser Nachweise, müssen Sie einen Einbürgerungstest machen und uns das Zeugnis über das Bestehen des Tests vorlegen.
Gebühren
Hinweise:
- Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder befreiung gewähren.
- Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
- Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen
- Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR - 51,00 EUR,
Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind - Verwaltungsgebühr: 255,00 EUR
Gilt für die Einbürgerung pro Person, auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden - Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR - 255,00 EUR,
Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene - Verwaltungsgebühr: 51,00 EUR
Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen beträgt derzeit mind. 12 Monate.
Im laufenden Verfahren bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen.
Dies führt zu einer enormen Entlastung der Einbürgerungsstelle und verkürzt langfristig die Bearbeitungszeit der Einbürgerungsanträge.
Hinweise
Wir können nur vollständig ausgefüllte Einbürgerungsanträge und dazugehörige Unterlagen bei Antragsabgabe annehmen.
Ganz besonders wichtig ist, dass Sie die Originalunterlagen inklusive einer von Ihnen bereits vorab gefertigten Kopie vorlegen.
Voraussetzungen
-
Sie sind staatenlos oder
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates und mussten Ihre Heimat im Zusammenhang dem 2. Weltkrieg verlassen und hielten sich am 30.06.1950 im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder Berlin (West) auf, oder
- Sie sind Kind einer heimatlosen Ausländerin oder eines heimatlosen Ausländers und hielten sich am 01.01.1991 in der Bundesrepublik Deutschland auf. Sie müssen vor dem 01.01.1991 geboren sein
- Sie halten sich seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet auf. Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder werden auf Antrag miteingebürgert, auch wenn sie sich noch nicht seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
-
Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden.
- Sind Sie zu Geldstrafe verurteilt worden oder zu Jugend- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, wird die Verurteilung nicht berücksichtigt.
- Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Merkblätter
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