Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Bürgeramt
  5. Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht
  6. Miteinbürgerung von Ehepartner:innen beantragen

Miteinbürgerung von Ehepartner:innen beantragen 

Online-Services

Beschreibung

Erfüllt Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, können Sie miteingebürgert werden, auch wenn Sie sich noch nicht acht Jahre in Deutschland aufhalten. Die sonstigen Einbürgerungsvoraussetzungen müssen auch bei Ihnen erfüllt sein. Ein Rechtsanspruch auf Miteinbürgerung besteht nicht. Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Miteinbürgerung als Ehegatte oder Ehegattin nach Ermessen. Ihre Miteinbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde an Sie wirksam.

Interessieren Sie sich für die Aushändigung eines Antrags auf Einbürgerung, dann beantworten Sie die Fragen im QuickCheck-Einbürgerung https://einbuergerungscheck.mainz.de/ und senden Sie uns das Dokument aus dem QuickCheck per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerungstadt.mainzde.

Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an Frau Sjawie vom Bundesprojekt www.passtgenau-bzi.de/ wenden. Schreiben Sie einfach eine
E-Mail an: sjawiebzi-bundesintegrationsratde.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Für die Beantragung nutzen Sie bitte diese weiterführenden Links

Zur Online-Terminvereinbarung

Zur Information zur Einbürgerung

Zum Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte (pass[t] Genau)


Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht im 1. Stock zwischen Zimmer 148 und Zimmer 150

Aktuell:

Vorsprachen können nur in begründeten Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Agadad
  • Buchstabenbereich: C bis F und L, U, X, Y
 +49 6131 12-3934  einbuergerungstadt.mainzde
 Frau Lapenta
  • Buchstabenbereich: G bis K
 +49 6131 12-4169  einbuergerungstadt.mainzde
 Frau Mascia
  • Buchstabenbereich: M bis Q und V
 +49 6131 12-3529  einbuergerungstadt.mainzde
 Frau Leona Mehmeti
  • Buchstabenbereich: A, B, W, Z
 +49 6131 12-3890  einbuergerungstadt.mainzde
 Herr Pfeifer
  • Buchstabenbereich: R bis T
 +49 6131 12-3868  einbuergerungstadt.mainzde
 Frau Pfeiffer
  • Buchstabenbereich: A, B, W, Z
 +49 6131 12-3528  einbuergerungstadt.mainzde

Unterlagen

Von Ihnen als miteinzubürgernde Ehegattin oder Ehegattenwerden nachfolgende Unterlagen immer benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis oderPassersatz)
  • Lichtbild
  • Nachweise über Einkommen oder Vermögen, Kranken- und Alterssicherung
  • Heiratsurkunde

Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine frühzeitige Beratung der Einbürgerungsbehörde ist ratsam. Diese kann Ihnen genau auflisten, welche Unterlagen für Ihre Miteinbürgerung notwendig sind.

Gebühren

  • 255 Euro pro eingebürgerter Person, wenn dem Antrag entsprochen wird

Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.

Eine Beratung vor der Antragstellung ist gebührenfrei.

Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Beschaffung von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse oder durch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen beträgt derzeit mind. 12 Monate.
Im laufenden Verfahren bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen.
Dies führt zu einer enormen Entlastung der Einbürgerungsstelle und verkürzt langfristig die Bearbeitungszeit der Einbürgerungsanträge.

Fristen

Der Antrag auf Miteinbürgerung sollten Sie möglichst gleichzeitig mit dem Antrag auf Einbürgerung Ihres Ehegatten oder Ihrer Ehegattin stellen.  Die Miteinbürgerung muss jedoch unbedingt vor der Einbürgerung Ihres Ehegatten, Ihrer Ehegattin beantragt werden.

Hinweise

Wir können nur vollständig ausgefüllte Einbürgerungsanträge und dazugehörige Unterlagen bei Antragsabgabe annehmen.

Ganz besonders wichtig ist, dass Sie die Originalunterlagen inklusive einer von Ihnen bereits vorab gefertigten Kopie vorlegen.

Formulare

Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. 

Voraussetzungen

Voraussetzungen, die Sie bei einer Miteinbürgerung erfüllen müssen:

  • Sie haben seit mindestens vier Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht in Deutschland seit mindestens zwei Jahren.
  • Sie erfüllen außer den Aufenthaltszeiten alle Voraussetzungen für eine eigenständige Einbürgerung.

Dazu gehören unter anderem: Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt, haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.

Verfahrensablauf

Um gemeinsam mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin miteingebürgert zu werden, ist ein schriftlicher Einbürgerungsantrag von Ihnen notwendig.

Die Einbürgerungsbehörde prüft den gestellten Antrag auf Miteinbürgerung und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.

Ist ein Strafverfahren anhängig, wartet sie dessen Abschluss ab.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Diese Behörden beraten gebührenfrei und unverbindlich über die Möglichkeit der Einbürgerung. Die Beratung ist nicht abhängig von einer Antragstellung.

In Landkreisen kann der Einbürgerungsantrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.  

Online-Services