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Einbürgerung für seit Geburt Staatenlose beantragen 

Beschreibung

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

  • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
  • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
    • sich frei in der EU bewegen,
    • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
    • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.

Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Staatenlos sind Personen, die kein Staat als seine Staatsangehörigen ansieht.

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes

Um Ihre Einbürgerung zu beantragen, können Sie entweder den Antrag online stellen oder Sie schicken uns den Quick-Check, welcher dem Online-Antrag vorgeschaltet ist per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerungstadt.mainzde.

Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an Frau Sjawie vom Bundesprojekt www.passtgenau-bzi.de/ wenden. Schreiben Sie einfach eine
E-Mail an: sjawiebzi-bundesintegrationsratde.

Telefonische Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell: Bitte beachten Sie, dass die Online-Terminvereinbarung nicht mehr zur Verfügung steht. Sie erhalten einen Termin nach Eingang des Online-Antrags bzw. nach Übersendung des Quick-Checks durch die Sachbearbeiter:innen. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kommt es derzeit zu langen Wartezeiten.

Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an das Beratungsnetzwerk passt[t]genau wenden:

Zum Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte (pass[t]genau)


Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten im Eingangsbereich des Stadthauses Lauteren-Flügel.

Telefonische Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Agadad
  • Buchstabenbereich: C bis G und Sf bis Sz und U, X, Y
 +49 6131 12-3934  einbuergerungstadt.mainzde
 Frau Besli
  • Buchstabenbereich: A, B, Sa bis Se und W, Z
 +49 6131 12-3890  einbuergerungstadt.mainzde
 Frau Lapenta
  • Buchstabenbereich: H bis L und R
 +49 6131 12-4169  einbuergerungstadt.mainzde
 Frau Mascia
  • Buchstabenbereich: M bis Q und T, V
 +49 6131 12-3529  einbuergerungstadt.mainzde
 Frau Pfeiffer  +49 6131 12-3528  einbuergerungstadt.mainzde

Unterlagen

  • Antrag auf Einbürgerung
  • gültiger Reiseausweis für Staatenlose
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • gegebenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
      • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
  • bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern: nur Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

Gebühren

Hinweise:

  • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder befreiung gewähren.
  • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
  • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.
  • Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR - 255,00 EUR,
    Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene
  • Verwaltungsgebühr: 255,00 EUR
    Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden
  • Verwaltungsgebühr: 51,00 EUR
    Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird
  • Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR - 51,00 EUR,
    Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind

Fristen

Den Antrag müssen Sie bis zu Ihrem 21. Geburtstag stellen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen vor Vollendung des 21. Lebensjahres einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
  • Sie müssen
    • mindestens 16 Jahre alt oder
    • gesetzlich vertreten sein.
  • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
  • Sie wurden in Deutschland geboren.
  • Sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland.
  • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

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