Schöffen
Beschreibung
Schöffen werden als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege aus einer Vorschlagsliste der Stadt-/Gemeindeverwaltung für 5 Jahre gewählt.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme - von wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen abgesehen - jede Person verpflichtet ist, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, seit mindestens einem Jahr in der betreffenden Gemeinde wohnt und nicht jünger als 25 Jahre bzw. nicht älter als 70 Jahre ist.
Für die Jugendstrafgerichtsbarkeit werden Jugendschöffen/innen bestellt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: mainz.de/jugend_und_familie
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 78, 90, 91
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Peter Frommelt | +49 6131 12-3016 | peter.frommeltstadt.mainzde |
Frau Brigitte Lehn | +49 6131 12-3838 | Brigitte.Lehnstadt.mainzde |