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Jugendschöffen, Ehrenamt bei Gericht 

Beschreibung

Alle 5 Jahre stellt der Jugendhilfeausschuss eine Vorschlagsliste auf, aus denen beim Amtsgericht  Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt werden.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Jugendstrafgerichtsbarkeit. Sie bringen als Vertreter der Bevölkerung ihre Lebenserfahrung, ihr Alltagswissen und ihr Engagement in die Hauptverhandlungen mit ein.

Neben bestimmten formalen Voraussetzungen - deutsche Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde seit mindestens einem Jahr und im Alter zwischen 25 und 69 Jahren - sollen Jugendschöff_innen eine erzieherische Befähigung mitbringen und im Umgang mit jungen Menschen erfahren sein. Es reicht hierbei aus, dass man auf eine eigene Kindererziehung verweisen kann oder ehrenamtlich oder beruflich mit jungen Menschen zu tun hat oder hatte.

Für die Strafgerichtsbarkeit werden Schöffen und Schöffinen bestellt.

Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden keine Bewerbungen für die Vorschlagsliste mehr benötigt.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Frederik Dittrich Haus des Jugendrechts  +49 6131 5861024  Frederik.Dittrichstadt.mainzde
 Frau Linda Faller Bretzenheim, Finthen, Hartenberg/Münchfeld, Marienborn, Laubenheim (F, I-Q, W-Z)  +49 6131 5861026  Linda.Fallerstadt.mainzde
 Herr Leon Lindroth  +49 6131 5861025  Leon.Lindrothstadt.mainzde

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