Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Kinder und Jugendliche, welche noch nicht 18 Jahre alt sind und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen.
Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen
Der Untersuchungsschein wird zusammen mit dem Erhebungsbogen beim Arzt abgegeben.
Es gibt Untersuchungsscheine für:
- die Erstuntersuchung
- die Nachuntersuchung sowie für
- eine außerordentliche Nachuntersuchung auf Wunsch des Jugendlichen
Beantragung:
- online per Online-Antrag
- persönlich durch den Jugendlichen (ab ca. 14 Jahre)
- durch ein Elternteil / Sorgeberechtigten
Voraussetzungen
- Die Person ist mit Hauptwohnung in Mainz gemeldet
- und ist noch nicht 18 Jahre alt
- Der Einstieg ins Berufsleben steht kurz bevor
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Bürgerservice im Bürgeramt hat wieder wie gewohnt geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich: www.mainz.de/termin
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Öffnungszeiten |
Montag |
8 Uhr bis 12.30 Uhr |
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14 Uhr bis 18 Uhr |
Dienstag |
8 Uhr bis 12.30 Uhr |
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14 Uhr bis 17 Uhr |
Mittwoch |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Donnerstag |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Freitag |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d. h. nicht zu früh zu erscheinen, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist weiterhin bei allen Vorsprachen zwingend notwendig.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 67, 68, 69, 75, 76, 90, 92, 93, 620, 650, 652, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
persönlich:
- Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
bei Vertretung durch einen Elternteil / Sorgeberechtigten:
- Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde / Schülerausweis (mit Bild) des Jugendlichen (Kopie ausreichend)
- eigenen Personalausweis / Reisepass
- keine Bevollmächtigung durch den Jugendlichen notwendig
- keine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils / Sorgeberechtigten notwendig
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungszeit
Links zu weiteren (Fach)-Informationen
Organisationen
- OV Mainz-Altstadt (33.02.01.02.01)
- OV Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- OV Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- OV Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
- OV Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- OV Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- OV Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- OV Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- OV Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- OV Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- OV Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- OV Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgeramt (33)