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Unbedenklichkeitsbescheinigung 

Beschreibung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann beim Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport (Geschäftspartnerbuchhaltung) beantragt werden.

- Sie bescheinigt, dass der Antragsteller keine offenen Forderungen (Schulden) gegenüber der Stadt Mainz hat.
- Sie wird z.B. zur Gewerbeanmeldung, Konzessionserteilung und -verlängerung benötigt.

- Die Antragstellung kann formlos erfolgen:

  • schriftlich
  • persönlich
  • telefonisch
  • per Fax oder
  • per Mail

    Die Bescheinigung wird auf Wunsch zugesandt.

    Achtung: Sie ist nicht zu verwechseln mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
    - diese wird vom Finanzamt ausgestellt!

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuelle Information: 
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Unterlagen

- es wird für die Beantragung ein amtliches Ausweisdokument benötigt (Personalausweis, Reisepass)
- bei Gewerbetreibenden wird eine Kopie der Anmeldung bei der Gewerbestelle oder ein Handelsregister-Auszug benötigt.

Bei Mailverkehr (bevorzugt):
Scan Vorder-/Rückseite von Personalausweis/Reisepass
bei Gewerbe: Kopie Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an

Fristen

persönlich: nur nach vorheriger Terminvereinbarung
ansonsten: Postweg