Ausnahmegenehmigung Nachtarbeit
Beschreibung
- Von 22 Uhr bis 6 Uhr (Nachtzeit) sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können (§ 4 Landes-Immissionsschutzgesetz).
- Ausnahmen von diesem Verbot sind nur dann zulässig, wenn die störende Betätigung in der Nacht im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist. Typische Beispiele für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse sind wiederkehrende Instandsetzungsarbeiten an Gleiskörpern der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung kann beim Grün- und Umweltamt gestellt werden
- Für den Betrieb von lärmintensiven Geräten und Maschinen ist ggf. zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung bei der Gewerbeaufsicht der SGD-Süd zu beantragen. Das Antragsformular ist als Download unter folgendem Link abrufbar: sgdsued.rlp.de
Adresse
Besucheranschrift
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Stefanie Dietz | +49 6131 12-2034 | Stefanie.Dietzstadt.mainzde |
Frau Christiane Engel | +49 6131 12-3129 | Christiane.Engelstadt.mainzde |
Gebühren
Eine Nachtarbeitsgenehmigung kostet 50 Euro pro Nacht.