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EU-Bescheinigung/Vermarktungsgenehmigung beantragen 

Beschreibung

Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen verschiedenen gesetzlichen Verbotstatbeständen (z.B. Besitzverbot, Zugriffsverbot, Vermarktungsverbot). Diese schließen Teile und Produkte aus besonders geschützten Arten ein.

Zu den besonders geschützten Arten gehören neben vielen heimischen Arten auch alle europäisch geschützten Vogelarten sowie exotische Arten, wie z.B. Affen, Papageien Landschildkröten, verschiedene Echsenarten sowie Orchideen, Aloe-Pflanzen und Palisanderhölzer. Produkte können z. B. Handtaschen/Gürtel aus Schlangenleder, Elfenbeinprodukte und Pelze sein.

Welche Arten besonders geschützt sind, kann z.B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz eingesehen werden. 

Für streng geschützte Arten, die unter den besonderen Naturschutz fallen, besteht zusätzlich eine Pflicht zur Einholung einer EU-Bescheinigung/ Vermarktungsgenehmigung. 

Der Antrag auf Ausstellung einer EU-Bescheinigung/ Vermarktungsgenehmigung kann postalisch oder per Mail mit unten angefügtem Antrag oder digital über das Portal Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz (MelBA) erfolgen.

Adresse

Besucheranschrift

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
cites.artenschutzstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer EU-Bescheinigung/ Vermarktungsgenehmigung
  • Herkunftsnachweis der Elterntiere in Kopie
  • Identitätsbestimmender Nachweis in Kopie (z. B. Fotodokumentation, Transpondernummer mit Beleg, Kraniogramm, Pedigramm, Ringnummer)

Gebühren

Je EU-Bescheinigung/ Vermarktungsgenehmigung 35€.

Rechtsgrundlagen