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EU-Bescheinigung/Vermarktungsgenehmigung für geschützte Tier- und Pflanzenarten beantragen 

Beschreibung

  • Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Gegenstände unterliegen einem Vermarktungsverbot. Das heißt Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie Verkauf, Vorrätig halten, Anbieten oder Befördern zu Verkaufszwecken von Exemplaren der Arten des Anhangs A sind verboten.
  • Wenn Sie ein Exemplar des Anhangs A zu kommerziellen Zwecken nutzen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot.
  • Diese Bescheinigung kann beantragt und Ihnen erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Vermarktungsverbot vorliegen.

Adresse

Besucheranschrift

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
cites.artenschutzstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Einzelfallabhängig mögliche weitere Unterlagen:
    • Altersnachweise
    • Zuchtnachweis
    • Einfuhrgenehmigung
    • Fotos
    • Gutachten
    • ggf. andere

Gebühren

Richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung des Landes

Rechtsgrundlagen

Art. 8 (3) Verordnung (EG) Nr. 338/97