EU-Bescheinigung/Vermarktungsgenehmigung für geschützte Tier- und Pflanzenarten beantragen
Beschreibung
- Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Gegenstände unterliegen einem Vermarktungsverbot. Das heißt Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie Verkauf, Vorrätig halten, Anbieten oder Befördern zu Verkaufszwecken von Exemplaren der Arten des Anhangs A sind verboten.
- Wenn Sie ein Exemplar des Anhangs A zu kommerziellen Zwecken nutzen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot.
- Diese Bescheinigung kann beantragt und Ihnen erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Vermarktungsverbot vorliegen.
Adresse
Besucheranschrift
Grün- und UmweltamtGeschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
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Einzelfallabhängig mögliche weitere Unterlagen:
- Altersnachweise
- Zuchtnachweis
- Einfuhrgenehmigung
- Fotos
- Gutachten
- ggf. andere
Gebühren
Richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung des Landes
Rechtsgrundlagen
Art. 8 (3) Verordnung (EG) Nr. 338/97
Merkblätter
Internetverweise
- Portal für die Registrierung meldepflichtiger artgeschützter Tiere
- Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA)
- EUR-Lex, Datenbank der Europäischen Union für alle EU-Rechtsdokumente
- 50 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen
- Bundesamt für Naturschutz
- Artenschutz, Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde