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Fällgenehmigungen bei Bauvorhaben 

Beschreibung

In Mainz sind alle wirtschaftlich nicht genutzten Bäume durch Ortsrecht unter Schutz gestellt.

Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung.

Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm.

Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen mitunter eines besonderen Schutzes.

Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat die Landeshauptstadt Mainz eine Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes erlassen.
Gemäß dieser ist die Fällung von Bäumen ab einem Stammumfang von 80 cm (in 1m Höhe) genehmigungspflichtig.

Fällgenehmigungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beantragen und werden mit der Baugenehmigung erteilt.

Adresse

Besucheranschrift

Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus A
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden

Unterlagen

Baumbestandsplan mit folgenden Angaben:

  • Art
  • Zustand
  • Kronendurchmesser
  • Umfang des Baumes

Gebühren

Wird der Antrag außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens gestellt, wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben, für jeden weiteren Baum zzgl. 20 Euro.

Rechtsgrundlagen

Landesnaturschutzgesetz