Fällung oder Rückschnitt kommunal geschützter Bäume beantragen
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
In Mainz unterliegen Bäume ab einem Umfang von 80 cm in 100 cm Stammhöhe gemessen der "Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz". Das Fällen oder der starke Rückschnitt eines solchen Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Sie müssen daher für diese Bäume eine Genehmigung nach der Rechtsverordnung beantragen.
Eine Fällgenehmigung bzw. Genehmigung zum Rückschnitt außerhalb von Baugenehmigungsverfahren erteilt das Grün- und Umweltamt (Abteilung 67.05) der Landeshauptstadt Mainz.
Beantragung:
Die Beantragung erfolgt digital über unseren Online-Service mit Angaben zum betroffenen Grundstück und Baum. Weiterhin können Sie den Antrag auch schriftlich einreichen, das Formular hierfür finden Sie unter dem Punkt Formular.
Adresse
Besucheranschrift
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus B55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Grüntelefon | gruentelefonstadt.mainzde |
Gebühren
Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Fällantrags: 100 Euro (1. Baum)
Verwaltungsgebühr für jeden weiteren Baum auf dem gleichen Grundstück: 20 Euro
Rechtsgrundlagen
Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz (RVO Baum)
Formulare
- Baum fällen, AntragHinweis: PDF kann nach dem abspeichern digital ausgefüllt werden.