Geschützte Arten an- und abmelden nach § 7 Abs. 2 BArtSchV
Beschreibung
Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen verschiedenen gesetzlichen Verbotstatbeständen (z. B. Besitzverbot, Zugriffsverbot, Vermarktungsverbot). Diese schließen Teile und Produkte aus besonders geschützten Arten ein.
Zu den besonders geschützten Arten gehören neben vielen heimischen Arten auch alle europäisch geschützten Vogelarten sowie exotische Arten, wie z. B. Affen, Papageien Landschildkröten, verschiedene Echsenarten sowie Orchideen, Aloe-Pflanzen und Palisanderhölzer. Produkte können z. B. Handtaschen/ Gürtel aus Schlangenleder, Elfenbeinprodukte und Pelze sein.
Welche Arten besonders geschützt sind, kann z. B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) eingesehen werden.
Für die Haltung von Exemplaren besonders geschützter Arten sowie für Zu- und Abgänge (bspw. Kauf/ Verkauf, Zucht, Schenkung, Tod, Zuweisung/ Beschlagnahmung) besteht, bei den für den besonderen Artenschutz zuständigen Behörden, eine Meldepflicht.
Die Meldung kann postalisch oder per Mail mit unten angefügtem Formular oder digital über das Portal Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz (MelBA) erfolgen.
Adresse
Besucheranschrift
Grün- und UmweltamtGeschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- An- und Abmeldung geschützter Tierarten (Formular)
- Herkunftsnachweis in Kopie