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Genehmigungen von Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragen 

Beschreibung

Wenn Unternehmen und Betriebe Anlagen betreiben möchten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten, ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Es handelt sich hier in erster Linie um Anlagen, die länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden sollen und die in besonderem Maße schädliche Umweltauswirkungen haben können. Bevor sie errichtet und betrieben werden dürfen, ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese Genehmigung dient u. a. dem Schutz der Luft, des Wassers und des Bodens sowie der Gesundheit der Bürger:innen.

Bei der Beantragung unterstützen wir Sie, indem wir die notwendigen Informationen und Formulare bereitstellen. Zudem beraten wir Sie über die erforderlichen Unterlagen und den Ablauf des Verfahrens, um sicherzustellen, dass der Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird. 

Eine Auflistung der Anlagen enthält der Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)

Adresse

Besucheranschrift

Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Unterlagen

Anträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Sie schriftlich unter Verwendung des Formularsatzes stellen. Dieser steht auf der Seite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zur Verfügung.

Gebühren

Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Rechtsgrundlagen