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Lärmschutz bei Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigung beantragen 

Beschreibung

Bei Veranstaltungen erteilen verschiedene Stellen Ausnahmegenehmigungen u.a. für Tongeräte (Musik mit Beschallungsanlagen).

Bei nichtstädtischen Veranstaltungen

  • Grün- und Umweltamt der Landeshauptstadt Mainz
  • Es handelt sich bei jeder Ausnahmegenehmigung um eine Einzelfallgenehmigung.
    Informationen zu Grenzwerten und Ruhezeiten können ebenfalls geklärt werden.

Bei städtischen Veranstaltungen
(z.B.: Johannisnacht, Open Ohr, summer in the city etc.)

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Neustadt (SGD Süd)

Bei Großveranstaltungen
(Konzerte, Oktoberfest etc.)

  • Zentrale Koordinierungsstelle Veranstaltungen (ZKV) beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt

Adresse

Besucheranschrift

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 13 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Christiane Engel  +49 6131 12-3129  christiane.engelstadt.mainzde

Unterlagen

Das Antragsformular für nichtstädtische Veranstaltungen finden Sie im Downloadbereich oder schicken Sie uns eine E-Mail. Bei Bedarf fordern wir weitere Unterlagen an.

Gebühren

  • Kommerzielle/gewerbliche Veranstaltung: 65 Euro pro Tag
  • Veranstaltung von Vereinen: 47 Euro pro Tag
  • mehrtägige Veranstaltungen: einzelfallabhängig

Fristen

Das Formular reichen Sie bitte mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung ein.

Rechtsgrundlagen

  • §6 Abs. 5 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)
  • §4 Abs. 3 LImSchG