Lärmschutz bei Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigung beantragen
Beschreibung
Bei Veranstaltungen erteilen verschiedene Stellen Ausnahmegenehmigungen u.a. für Tongeräte (Musik mit Beschallungsanlagen).
Bei nichtstädtischen Veranstaltungen
- Grün- und Umweltamt der Landeshauptstadt Mainz
- Es handelt sich bei jeder Ausnahmegenehmigung um eine Einzelfallgenehmigung.
Informationen zu Grenzwerten und Ruhezeiten können ebenfalls geklärt werden.
Bei städtischen Veranstaltungen
(z.B.: Johannisnacht, Open Ohr, summer in the city etc.)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Neustadt (SGD Süd)
Bei Großveranstaltungen
(Konzerte, Oktoberfest etc.)
- Zentrale Koordinierungsstelle Veranstaltungen (ZKV) beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt
Adresse
Besucheranschrift
Grün- und UmweltamtGeschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 13 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Christiane Engel | +49 6131 12-3129 | christiane.engelstadt.mainzde |
Unterlagen
Das Antragsformular für nichtstädtische Veranstaltungen finden Sie im Downloadbereich oder schicken Sie uns eine E-Mail. Bei Bedarf fordern wir weitere Unterlagen an.
Gebühren
- Kommerzielle/gewerbliche Veranstaltung: 65 Euro pro Tag
- Veranstaltung von Vereinen: 47 Euro pro Tag
- mehrtägige Veranstaltungen: einzelfallabhängig
Fristen
Das Formular reichen Sie bitte mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung ein.
Rechtsgrundlagen
- §6 Abs. 5 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)
- §4 Abs. 3 LImSchG