Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Grün- und Umweltamt
  5. Umweltordnung
  6. Immissionsschutz
  7. Lärmschutz bei Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigung beantragen

Lärmschutz bei Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigung beantragen 

Beschreibung

Bei Veranstaltungen erteilen verschiedene Stellen Ausnahmegenehmigungen u.a. für Tongeräte (Musik mit Beschallungsanlagen).

Bei nichtstädtischen Veranstaltungen

  • Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz
  • Antragstellung ist per Formular (steht am Seitenende zum Download) oder E-Mail unter den u.a. Kontaktdaten möglich.

  • Es handelt sich bei jeder Ausnahmegenehmigung um eine Einzelfallgenehmigung.
    Informationen zu Grenzwerten und Ruhezeiten können ebenfalls geklärt werden.

Bei städtischen Veranstaltungen
(z.B.: Johannisnacht, Open Ohr, summer in the city, etc.)

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Neustadt (SGD Süd)

Bei Großveranstaltungen
(Konzerte, Oktoberfest, etc.)

  • Zentrale Koordinierungsstelle Veranstaltungen (ZKV) beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt

Adresse

Besucheranschrift

Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Unterlagen

weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert

Gebühren

  • Kommerzielle/ gewerbliche Veranstaltung: 65 Euro pro Tag
  • Veranstaltung von Vereinen: 47 Euro pro Tag
  • mehrtägige Veranstaltungen: verschieden

Fristen

Das Formular ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Rechtsgrundlagen

  • §6 Abs. 5 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)
  • §4 Abs. 3 LImSchG